Internationales Onlineshopping: Risiken bei Warenimporten aus Drittstaaten 

Die Domain ist kein zuverlässiger Hinweis auf die Herkunft eines Onlineshops. Worauf Sie bei internationalen Bestellungen achten sollten, um nicht das Nachsehen zu haben, erfahren Sie im Experteninterview.

Hand zeigt auf Einkaufswagen-Icon
International Einkaufen.  Foto Adobe Stock

Besonders in der Vorweihnachtszeit ist beim Onlineshopping Vorsicht geboten: Mit unglaublichen Schnäppchen und Dumpingpreisen verleiten Kriminelle arglose Konsumentinnen und Konsumenten in unseriösen Webshops zu unüberlegten Zahlungen. Oft ist das Geld unwiderruflich weg. Bei Anbietern aus Drittstaaten können verschiedenste Komplikationen auftreten. Reinhold Schranz, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums im Verein für Konsumenteninformation (VKI), erklärt im Interview, was bei Onlinebestellungen im Ausland zu beachten ist, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Worauf sollten Konsumentinnen und Konsumenten bei Onlinebestellungen achten?
Reinhold Schranz: Wenn Sie bei einem Onlineshop mit Sitz im Ausland bestellen, ist immer wichtig, dass Sie sich diesen vorher genau ansehen und überprüfen, ob es auf der Website ein Impressum gibt und welche Kontaktdaten der Onlineshop zur Verfügung stellt. Gibt es eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse? Gibt es eine korrekte und vollständige Anschrift? Handelt es sich um eine richtige Adresse oder nur um irgendein Postfach? Wenn Sie einen Onlineshop finden, der kein Impressum hat, kann das ein Fake-Shop oder ein sogenannter Dropshipping-Shop (häufig unseriöser Direkthandel, Anm. d. Red.) sein, wo es ebenfalls zu vielen Problemen kommt. Also bitte Hände weg von Onlineshops, bei denen keine Firmendaten, keine klagsfähige Anschrift und keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben sind.  

Weitere Fragen, die Sie im Vorfeld klären können: Gibt es einen Kundenservice in Ihrer Sprache? Weist Sie der Onlineshop auf die Gesamtkosten Ihrer Bestellung hin? Informiert er Sie über das Widerrufsrecht? Ganz wichtig ist, sich nicht von günstigen Preisen blenden zu lassen.

Woran können Konsumentinnen und Konsumenten einen Fake-Shop zuverlässig erkennen?
Schranz: Fake-Shops sind Orte im Netz, wo ich zum Beispiel trotz Zahlung keine Ware geliefert bekomme. Das wird immer häufiger. Typische Merkmale von Fake-Shops sind: Es gibt kein Impressum, keine Kontaktmöglichkeiten, und Waren werden zu unrealistischen Dumpingpreisen angeboten. Fakeshops akzeptieren auch häufig keine Zahlungsarten wie Kreditkarte, Paypal oder Lastschrift, bei denen eine Rückbuchung möglich ist.

Tipp

Der mithilfe von künstlicher Intelligenz entwickelte Fake-Shop Detector ist ein praktisches Werkzeug, um einfach und schnell die Seriosität eines Onlineshops zu überprüfen.

Gibt es spezielle Gütesiegel, auf die man achten kann?
Schranz: Es gibt das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen. Der Vorteil daran ist, dass die so zertifizierten Unternehmen alle geprüft sind und auch sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz einhalten. Mit Shops, die bei diesem Gütezeichen gelistet sind, ist man auf der sicheren Seite.

Bei Gütezeichen ist jedoch immer Vorsicht geboten: Manchmal kopieren Kriminelle diese Qualitätssiegel einfach auf ihre Website. Daher prüft man am besten beim Anbieter des Siegels, ob ein Unternehmen dort gelistet ist. In Deutschland informiert zum Beispiel die eCommerce-Verbindungsstelle. Daneben gibt es auch das Ecommerce Europe Trustmark mit dem europäischen „Trust eCommerce Europe“-Label. Auf der Website findet sich eine Blacklist mit europaweit identifizierten Fake-Shops.

Welche Zahlungsart sollte man wählen, um sich zu schützen?
Schranz: Man zahlt am besten immer per Kreditkarte oder PayPal, weil es hier einen Käuferschutz gibt. Oder man wählt den Kauf auf Rechnung, bezahlt also erst nach Erhalt der Ware. Wenn man den Kaufpreis aber mit Vorkasse aktiv überweist oder einen Zahlungsdienstleister wie Western Union verwendet, dann ist das Geld weg.

Man sollte daher immer nachschauen, ob der Shop eine der folgenden Zahlungsmethoden anbietet: Kreditkarte, Lastschrift, Kauf auf Rechnung oder PayPal. Wenn man beweisen kann, dass man für etwas bezahlt, aber die Leistung nicht erhalten hat, lässt sich das Geld in den meisten Fällen rückbuchen.

Achtung

Verlassen Sie sich nicht auf positive Internet-Bewertungen. Diese könnten gefälscht sein. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie im Beitrag „Onlineshopping: Fake Bewertungen erkennen“. 

Was können Betroffene im Betrugsfall unternehmen, wenn zum Beispiel die bezahlte Ware nie eingetroffen ist?
Schranz: Zusätzlich zur Anzeige bei der Polizei sollten Sie den Betrug auf jeden Fall der Meldestelle für Cybercrime des Bundeskriminalamts mitteilen. Dafür reicht eine E-Mail oder ein Anruf. Darüber hinaus können Sie sich an die Plattform Watchlist Internet wenden, über die dann auch andere Konsumentinnen und Konsumenten gewarnt werden. Rechtsberatung erhalten Sie bei dem Europäischen Verbraucherzentrum und bei der Internet Ombudsstelle.

Wenn Sie mit Kreditkarte oder per Lastschrift bezahlt haben, wenden Sie sich mit der polizeilichen Anzeige an das Kreditkartenunternehmen beziehungsweise Ihre Bank, damit Ihnen das Geld rückgebucht werden kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Schaden – abzüglich eines Selbstbehalts – von der Versicherung ersetzt zu bekommen.

Hinweis

Meldestelle für Internetkriminalität

E-Mail: against-cybercrime@bmi.gv.at

Web: Internetkriminalität (BMI)

Bei Sofortüberweisungen ist das Geld wahrscheinlich unwiderruflich weg?
Schranz: Ja, wenn man den Betrag per Lastschrift aktiv überwiesen hat, dann ist das Geld weg. Zwar hinterlassen Cyberkriminelle im Internet Spuren, die von Kriminaldiensten nachvollzogen werden können. Professionelle Banden wissen aber meist, wie sie ihre Spuren verschleiern. Darum ist es so wichtig, auf die richtige Zahlungsmethode zu achten.

Wer haftet im Fall von Lieferproblemen oder bei beschädigter Ware? Die Plattform, auf der inseriert wurde, oder der Händler?
Schranz: Es haftet immer der Händler, bei dem man die Ware kauft. Wenn Sie zum Beispiel über Amazon Marketplace ein Produkt erwerben, dann schließen Sie mit dem Händler den Kaufvertrag – Amazon stellt lediglich die Plattform zur Verfügung. Für Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg oder Lieferverzug haftet immer der Händler, mit dem Sie den Vertrag schließen.

Welche Kosten können beim Einkauf in Onlineshops aus Drittstaaten entstehen?
Schranz: Wichtig ist zu wissen, dass mit 1. Juli 2021 die Steuerfreigrenze von 22 Euro für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten entfallen ist. Ergo gilt seitdem für jede importierte Ware eine Einfuhrumsatzsteuer. Diese beträgt in der Regel 20 Prozent. Dann kommt ab einem Warenwert von 150 Euro der Zoll hinzu. Wer Alkohol oder Zigaretten bestellt, muss außerdem Verbrauchsteuern zahlen.

Darüber hinaus fällt noch eine Zustellungsgebühr an. In der Praxis ist es meist so, dass die Österreichische Post oder andere Transportunternehmen wie GLS oder DHL zunächst die Kosten für Einfuhr, Umsatzsteuer und den Zoll übernehmen und den Betrag bei Lieferung in Rechnung stellen.

Wo kann man sich erkundigen, welche Kosten insgesamt auf einen zukommen?
Schranz: Händler sind nach Paragraf 4 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) dazu verpflichtet, Konsumentinnen und Konsumenten über alle Gebühren im Zusammenhang mit einer Bestellung aufzuklären. Es gibt außerdem die Zentrale Auskunftsstelle Zoll des Finanzministeriums. Dort wurde eine eigene E-Commerce-Hotline eingerichtet, wo man sich zu allen Fragen rund um Zollabgaben und Onlineshopping informieren kann.

Hinweis

Für Auskünfte zu Importen beziehungsweise Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten wenden Sie sich an die Zentrale Auskunftsstelle Zoll des BMF.

Worauf ist bei Rücksendungen ins Ausland zu achten?
Schranz: Konsumentinnen und Konsumenten haben in der Regel bei Bestellungen im Internet ein 14-tägiges Widerrufsrecht: Wer im Internet etwas kauft, kann die Ware nach Widerruf vom Vertrag zurücksenden. Händler aus Drittstaaten müssen die hiesigen Bestimmungen beachten. Auch chinesische Firmen agieren hier nicht im rechtsfreien Raum, sondern müssen sich an europäische Rechtsvorschriften halten.

Man sollte die Rücksendung nicht vorschnell selbst durchführen, sondern zuerst überprüfen, wer die Rücksendung zu bezahlen hat und wohin die Ware zurückgesendet werden muss. Wenn Sie zum Beispiel bei einem chinesischen Händler etwas bestellen und dieser die Rücksendung nicht organisiert, können für Retouren hohe Kosten anfallen, die mitunter an den Warenwert grenzen. Es ist daher empfehlenswert, bei Händlern zu bestellen, die die Rücksendung auf eigene Kosten – zum Beispiel mit einem Retourenlabel – organisieren.

Nehmen Sie also Kontakt mit dem Händler auf, um in Erfahrung zu bringen, ob ein Retourenlabel auf seine Kosten vorgesehen ist. Ein solcher Service ist auch ein guter Hinweis auf einen seriösen Onlineshop.

Die nächste Frage, die sich stellt: Bekommt man die Gebühren zurück, die man bezahlt hat? Grundsätzlich werden Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer nicht erstattet. Aber wenn man eine Ware erhält, die schadhaft ist oder nicht der Bestellung entspricht, dann gibt es die Möglichkeit, Gebühren und Steuern zurückzufordern. Über das Prozedere in solchen Fällen informieren sich Betroffene am besten bei der Zentralen Auskunftsstelle Zoll.

Welche Verbote sind bei Bestellungen im Ausland zu beachten?
Schranz: Für Medikamente gibt es das Arzneiwareneinfuhrgesetz. Dieses besagt, dass Privatpersonen keine Arzneiwaren im Internet bestellen dürfen. Das gilt auch für solche aus Nicht-EU-Staaten. Dann gibt es Einfuhrverbote oder -beschränkungen für Waren, die für Gewalt, Krieg oder Rassendiskriminierung werben oder für Mensch und Tier gesundheits- oder sicherheitsgefährdend sind. Darunter fallen Waffen, Drogen, geschützte Tierarten und Pflanzen.

Tipp

Weiterführende Informationen zum sicheren Einkaufen im Netz finden Sie auch im Beitrag „Expertentipps für ein sicheres Onlineshopping zu Weihnachten“.

Letzte Aktualisierung: 29. November 2022

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria