Ungeeignete Inhalte

Das Jugendschutzgesetz ist in Österreich auf Landesebene geregelt. In jedem Bundesland existieren unterschiedliche Bestimmungen, die sich geringfügig voneinander unterscheiden. Überall gleich ist jedoch, dass die Weitergabe von zum Beispiel pornografischen, extremistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten an Jugendliche verboten ist und Jugendliche derartige Inhalte auch nicht besitzen dürfen. Bei Verstößen sind für Erwachsene meist Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen.

Sobald Eltern wissen, dass Ihre Kinder nach dem Jugendschutzgesetz verbotene Inhalte auf ihr Handy oder ihren Computer geladen haben, müssen sie diese löschen bzw. löschen lassen. Eltern sind jedoch nicht verpflichtet, die Handys oder Computer ihrer Kinder laufend bzw. ohne konkreten Verdacht auf jugendschutzgefährdende Daten zu kontrollieren.

Auch Lehrende haben bei konkretem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte auf Handys von Schülerinnen und Schülern die Pflicht, die Handys zu kontrollieren und sie der Schülerin bzw. dem Schüler unter Umständen auch abzunehmen.

Zögern Sie nicht, illegale Inhalte (z. B. sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger) im Internet zu melden, zum Beispiel an www.stopline.at oder die Meldestellen des Bundeskriminalamts.

Hinweis

Expertinnen und Experten sehen den Begriff „Kinderpornografie“ problematisch, da dieser die den Opfern angetane Gewalt verharmlost. Schließlich werden dabei nicht – wie bei anderen pornografischen Darstellungen – freiwillige sexuelle Handlungen abgebildet, sondern gewalttätige Übergriffe an Kindern, die eine schwere Straftat darstellen. Besser ist es daher, hier von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger zu sprechen.

Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)