Industrielle Sicherheit Industrial Security
Für die Teilnahme an internationalen Aufträgen mit klassifizierten Informationen im Bereich der Wirtschaft und Forschung ist eine verwaltungsrechtliche Feststellung (Zertifikat) durch die Nationale Sicherheitsbehörde ("National Security Authority – NSA“) oder beauftragte Sicherheitsbehörde (DAS – Designated Security Authority“) erforderlich.
Das Zertifikat ("FSC – Facility Security Clearance“) bescheinigt, dass ein Unternehmen bzw. eine Forschungseinrichtung unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit ausreichenden Schutz für klassifizierte Informationen einer bestimmten Klassifizierungsstufe bietet und dass das Personal, das im Zuge des Auftrages Zugang zu klassifizierten Informationen haben muss, ordnungsgemäß sicherheitsüberprüft und über die für den Zugang zu und den Schutz von klassifizierten Informationen erforderlichen einschlägigen Sicherheitsanforderungen belehrt wurde.
Ausstellung von Zertifikaten im zivilen Bereich
Die Ausstellung derartiger Zertifikate ("FSC – Facility Security Clearance“) wird für den zivilen Bereich durch die Informationssicherheitskommission (ISK) im BKA in ihrer Funktion als National Security Authority durchgeführt.
Adresse
Bundeskanzleramt Büro der Informationssicherheitskommission,
Abteilung I/10
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Tel.: +43 (0)1 53115-202594
Fax: +43 (0)1 53109-202615
E-Mail: isk@bka.gv.at
Homepage: www.bka.gv.at
Ausstellung von Zertifikaten im militärischen Bereich
Die Ausstellung derartiger Zertifikate ("FSC – Facility Security Clearance“) wird für den militärischen Bereich durch das Abwehramt des BMLV in seiner Funktion als beauftragte Sicherheitsbehörde ("DSA– Designated Security Authority“) durchgeführt.
Adresse
Bundesministerium für Landesverteidigung
Abwehramt
Postfach 2000
1030 Wien
Weitere Informationen
- Nähere Informationen zur Beantragung/Ausstellung derartiger Zertifikate sind dem Merkblatt Industrielle Sicherheit (PDF) zu entnehmen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt