3. Regelungen für den Einsatz von Fremdpersonal

Betriebsfremde Personen, wie z. B. Reinigungspersonal oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Dienstleistern, können leicht Zugang zu vertraulichen Unternehmensdaten erhalten und stellen unter Umständen eine erhebliche Bedrohung dar.

Einige einfache Regeln sollten beachtet werden, um vertrauliche Informationen zu schützen:

  • Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum in einem Unternehmen tätig sind und Zugang zu vertraulichen Unterlagen und Daten erhalten könnten, müssen schriftlich (im Rahmen von Geheimhaltungsverpflichtungen) auf die Einhaltung der geltenden einschlägigen Gesetze, Vorschriften und internen Regelungen verpflichtet werden.
  • Für Fremdpersonal, das nur kurzfristig oder einmalig zum Einsatz kommt, gelten die gleichen Regeln wie für Besucherinnen und Besucher, d.h. dass etwa der Aufenthalt in sicherheitsrelevanten Bereichen nur in Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens erlaubt ist.
  • Ist es nicht möglich, betriebsfremde Personen ständig zu begleiten oder zu beaufsichtigen, sollte zumindest der persönliche Arbeitsbereich abgeschlossen werden (Schreibtisch, Schrank; Abmeldung/Sperre am PC).
Letzte Aktualisierung: 31. März 2017

Für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Information und Consulting