Urheberrecht

Im Bereich des Urheberrechts sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen das Urheberrechtsgesetz und das Zugangskontrollgesetz – ZuKG.

Urheberrechtsgesetz

Das Urheberrechtsgesetz setzt unter anderem die Urheberrechtsrichtlinie für die Informationsgesellschaft (Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments) und die Datenbankrichtlinie (Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments) in Österreich um.

Das Urheberrechtsgesetz regelt das Urheberrecht im engeren Sinn, das den Schutz von Werken umfasst. Es regelt zudem das Urheberrecht im weiteren Sinn – die sogenannten verwandten Schutzrechte, die den Schutz von bestimmten sonstigen Leistungen umfasst. Das Urheberrechtsgesetz normiert vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Befugnisse.

Es regelt dabei

  • Verwertungsrechte (das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht zur Vermietung und Verleihung, das Folgerecht, das Senderecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht und das Zurverfügungstellungsrecht)
  • Den Schutz geistiger Interessen (den Schutz der Urheberschaft, die Urheberbezeichnung und den Werkschutz)

Weitere Informationen:

Zugangskontrollgesetz – ZuKG

Das Zugangskontrollgesetz setzt die Zugangskontrollrichtlinie (Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments) in Österreich um. Es regelt den rechtlichen Schutz von Diensteanbietern, die Fernsehsendungen, Radiosendungen oder Dienste der Informationsgesellschaft gegen Entgelt und unter einer Zugangskontrolle bereitstellen.

Dazu zählen

  • Rechtsschutz
  • Zivilrechtliche Ansprüche
  • Strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Bestimmungen

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 29. März 2017

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria