Geschäftsführerhaftung

Unter anderem aus den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Unternehmensgesetzbuchs ergibt sich, dass die Verantwortung für Informationssicherheit grundsätzlich immer bei der Unternehmensführung verbleibt.

  • Sicherheitsrelevante IT-Aufgaben können im Rahmen formeller Festlegungen (zum Beispiel einer IT-Sicherheitspolitik) an einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter delegiert werden.
  • Das Management trägt dennoch – insbesondere für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen – die Letztverantwortung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen unter www.ris.bka.gv.at

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2019

Für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Information und Consulting