Schutz vor Werbe-E-Mails (ECG-Liste)

Die RTR-GmbH führt eine Liste, in die sich diejenigen Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, die keine Werbe- E-Mails erhalten möchten.

Wie erfolgt der Eintrag in die ECG-Liste?

Ihre E-Mail-Adresse kann mittels Formular auf der Website der RTR-GmbH in die ECG-Liste eingetragen werden. Neben einzelnen E-Mail-Adressen können auch ganze Domains in die Liste eingetragen werden.

Genauere Informationen zum Eintrag finden Sie auf der nachstehenden Seite: https://www.rtr.at/TKP/service/ecg-liste/ECG-Liste_Eintragen.de.html

Bin ich durch das Eintragen in die Liste vor weiteren Spam-E-Mails geschützt?

Nein. Spam wird überwiegend von Personen versandt, denen die rechtlichen Vorschriften egal sind. Diese Personen werden die Liste auch nicht beachten.

Wer muss die ECG-Liste beachten?

Diensteanbieter, die E-Mail-Werbung unaufgefordert versenden, müssen diese Liste beachten. Dies bedeutet aber nicht, dass bei Nichteintragung in die ECG-Liste die Zusendung unerbetener E-Mail-Werbung zulässig wäre. Nach § 107 TKG 2003 ist E-Mail-Werbung grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung der Empfängerin bzw. des Empfängers zulässig, gewisse Ausnahmen gibt es im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen. Verletzungen des § 107 TKG 2003 sind verwaltungsrechtlich strafbar (Strafrahmen bis zu 37.000 Euro).

Die RTR-GmbH muss die Liste jedem "Diensteanbieter der Informationsgesellschaft" zur Verfügung stellen. Das ist – vereinfacht ausgedrückt – jeder, der im Internet wirtschaftlich tätig ist – also ein Großteil aller Unternehmen in Europa.

Wie kann die ECG-Liste überprüft werden? Wie wird die Liste abgerufen?

Variante 1: Um die Liste gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz - ECG abzufragen, können Sie Ihre zu prüfenden E-Mail-Adressen einzeln in das, auf der Website der RTR-GmbH, dargestellte Feld eingeben und mit <Enter> hinzufügen. Um zu einem Ergebnis zu gelangen, bestätigen Sie Ihre Einträge mit der Schaltfläche "E-Mail hinzufügen". Anschließend erhalten Sie die Möglichkeit, das Ergebnis nach "enthalten" oder "nicht enthalten" zu sortieren.

Weiters bietet die RTR-GmbH die Möglichkeit, eine Liste im .txt- oder .csv-Format zu erstellen, um diese mit den Einträgen der ECG-Liste zu vergleichen. Dazu können Sie die Liste entweder über das Feld "Datei auswählen" hinzufügen, oder von einem Verzeichnis Ihrer Wahl in das Feld ziehen.

Variante 2: Um große Mengen an E-Mail-Adressen automatisiert mit der Liste gemäß § 7 ECG abzugleichen, gibt es unsere Webschnittstelle. Als Richtwert für die Verwendung dieser Webschnittstelle können E-Mail-Adresse in der Größenordnung von bis zu 150.000 E-Mail-Adressen zugleich übermittelt werden.

Beachten Sie, dass Sie Ihre abzugleichenden E-Mail-Adressen bei jeder Anfrage im JSON-Format an uns übergeben. Das Ergebnis dieser Anfrage sind jene E-Mail-Adressen, die nicht in der Liste gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz - ECG enthalten sind und somit von Ihnen verwendet werden können. Details hierzu finden Sie in der technischen Dokumentation oder im Dokument, welches sie im Bereich Downloads finden können.

Weiters bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre abzugleichenden E-Mail-Adressen nicht in Klartext sondern in verschlüsselter Form (SHA-512) an uns zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass auch Domains in die Liste gemäß § 7 ECG eingetragen werden können. Auch hierzu finden Sie genaue Spezifikationen im Dokument, welches Sie in Bereich Downloads, finden können.

Um die Entwickler-Schnittstelle (REST-API) zu verwenden, ist es notwendig sich als Entwickler zu registrieren. Hierfür ersuchen wir Sie das verlinkte Formular auszufüllen. Nach Freigabe der RTR-GmbH erhalten Sie per E-Mail einen Schlüssel (API-KEY) zugesandt, den Sie bei jedem Aufruf anführen müssen.

Für den Abgleich von größeren Datenmengen sowie weiteren Fragen steht Ihnen die RTR-GmbH unter der Adresse ecg-anfrage@rtr.at zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 25. Februar 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)