Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die Signatur einer Behörde und dient der erleichterten Erkennbarkeit und Prüfbarkeit von amtlichen Schriftstücken wie Bescheiden und anderen Erledigungen.

Die Amtssignatur ist gemäß § 19 E-GovG eine fortgeschrittene elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat ausgewiesen wird.

Die Amtssignatur wird im Dokument durch eine Bildmarke, die durch die Behörde im Internet gesichert zu veröffentlichen ist, sowie durch einen Hinweis im Dokument, dass dieses amtssigniert wurde, dargestellt. Die Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur werden von der Behörde bereitgestellt.

Die Auswahl und Darstellung bestimmter Merkmale der Amtssignatur gewährleisten die Sicherheit der Signatur und damit die Gültigkeit des Dokumentes auch bei einem Ausdruck auf Papier. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit einer Amtssignatur, wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild empfohlen. Zur Verwendung der Amtssignatur werden die kostenfrei bereitgestellten Module für Online-Applikationen beziehungsweise eine aktuelle Bürgerkarten-Software benötigt. Weitere technische Einrichtungen sind nicht erforderlich.

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Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

Erstellt in Zusammenarbeit mit: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria