Download und Streaming

Als Grundregel gilt, dass ein Download zu privaten Zwecken zulässig ist. Prinzipiell ist der Download von Dateien aus dem Internet legal, wenn das Recht zur Werknutzung erworben wurde, beispielsweise durch einen Kauf.

Selbstverständlich ist der Download von Werken, deren urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, legal (z. B. bei Büchern 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers). Gleiches gilt für den Download und die Nutzung von Werken, die beispielsweise mittels einer CC-Lizenz der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt werden.

Für Privatkopien gilt Folgendes: Die Urheberrechtsnovelle 2015 hat das Recht der Nutzerinnen und Nutzer auf Anfertigung einer Privatkopie dahingehend eingeschränkt, dass die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch nur von rechtmäßig hergestellten und veröffentlichten Vorlagestücken erfolgen darf. Das bedeutet, dass ein Download nur dann legal ist, wenn auch das originale Vorlagestück legal erworben oder veröffentlicht wurde; somit scheiden viele zum Download angebotene Werke auf Onlineplattformen aus, da es sich hierbei oft um urheberrechtsverletzende Kopien handelt.

Onlinenutzerinnen und -nutzer sind angehalten, selbst zu beurteilen, ob ein Film, ein Musikstück oder ein Computerspiel rechtmäßig ins Internet gestellt wurde oder nicht. Diese Differenzierung ist vor allem beim weitverbreiteten Download urheberrechtlich geschützter Werke aus nicht lizenzierten Internet-Tauschbörsen (P2P-Tauschbörsen) vorzunehmen. Der Download von P2P-Tauschbörsen ist in der Regel mit einem gleichzeitigen Upload der bereits downgeloadeten Dateien verbunden, was eine nicht genehmigte Zurverfügungstellung nach § 18a UrhG darstellt und daher eine Rechtsverletzung ist.

Streaming

Streaming ist eine Form von Datenübertragung, bei der Video- und Audiodateien downgeloadet und gleichzeitig auf dem Endgerät abgespielt werden. Die Daten werden üblicherweise nicht auf der Festplatte gespeichert, es wird lediglich für die Dauer des Abspielens eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher erstellt. Diese flüchtige Vervielfältigung fällt unter eine Ausnahmeregelung des Urheberrechts und der Vorgang ist daher zulässig und legal. Prinzipiell gilt für die Wiedergabe von Werken zu privaten Zwecken das Recht der freien Werknutzung.

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Letzte Aktualisierung: 6. Oktober 2020

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