Expertentipps für ein sicheres Online-Shopping zu Weihnachten

Viele Menschen besorgen ihre Weihnachtsgeschenke via Online-Shopping. Mit den folgenden Tipps können Sie böse Überraschungen vermeiden und unseriöse Angebote erkennen.

aus der Vogelperspektive ist zu sehen, wie der Weihnachtsmann etwas auf seinem Laptop tippt
Sicheres Online-Shopping zu Weihnachten. Foto Adobe Stock

Für den Online-Handel (auch: Distanzhandel) ist die Weihnachtszeit die umsatzstärkste Saison des Jahres. Immer mehr Menschen weichen auf das Einkaufen im Internet aus, um schnell und unkompliziert Weihnachtsgeschenke zu besorgen. Diesen Trend nützen auch Cyberkriminelle, die Käuferinnen und Käufer mit Fake-Shops und unseriösen Angeboten im Internet in eine Falle locken wollen. Wer unangenehme Überraschungen vermeiden möchte, sollte ein paar grundlegende Regeln beim Online-Shopping berücksichtigen.

Thorsten Behrens, Projektleiter von Watchlist Internet, erklärt im Gespräch, wie sich Konsumentinnen und Konsumenten vor betrügerischen Angeboten im Netz schützen können. Nachfolgend werden Szenarien geschildert, die während des Online-Shoppings Risiken bergen können. 

Szenario 1: Eine Userin oder ein User stößt auf einen Onlineshop, der Bekleidung von Luxusmarken vertreibt. Der Shop lockt mit großen Rabatten, die nicht den gängigen Marktpreisen entsprechen und unrealistisch wirken. Die Preise sind verlockend, die Userin oder der User fragt sich aber nun, ob sie oder er diesem Onlineshop vertrauen und die angepriesene Ware ohne Bedenken kaufen kann.

Betrügerische Online-Shops, auch Fake-Shops genannt, machen häufig mit stark vergünstigten Rabatt-Angeboten auf sich aufmerksam. Doch trotz Zahlung erhalten Konsumentinnen und Konsumenten entweder das bestellte Produkt gar nicht, oder es kommt ein völlig falsches, das den Erwartungen bei weitem nicht entspricht. Thorsten Behrens erklärt, worauf man bei Online-Shops achten sollte: „Einen seriösen Online-Shop erkennen Userinnen und User am einfachsten, wenn sie auf überprüfbare Gütezeichen – wie zum Beispiel das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen – achten. Anschließend lässt sich auf guetezeichen.at überprüfen, ob der entsprechende Shop das Gütezeichen tragen darf. Wenn ja, kann man davon ausgehen, dass man dort vertrauensvoll einkaufen kann.“ 

Expertentipps:

  • Auf Gütesiegel und Sicherheitszertifikate achten. Das österreichische E-Commerce-Gütesiegel sowie das Trusted-Shops-Sicherheitszertifikat dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und garantieren ein vertrauenswürdiges Einkaufen via Internet.
  • Das Impressum überprüfen. Gibt es kein (oder ein fehlerhaftes) Impressum auf der Website eines Online-Shops, sollten Konsumentinnen und Konsumenten die Seite verlassen. Denn „95 Prozent aller Fake-Shops führen kein Impressum an“, so Behrens.
  • Erfahrungen im Internet suchen. „Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, kann man auch den Namen des Shops in die Suchmaschine und dazu das Wort „Erfahrungen“ oder „Probleme“ eingeben. So lässt sich schnell ermitteln, was andere Konsumentinnen und Konsumenten über den Webshop geschrieben haben oder ob es eine Betrugswarnung gibt.“ Skeptisch sollten Userinnen und User auch dann sein, wenn es überhaupt keine Einträge zum Webshop gibt. Dies kann ein Indiz für eine Fake-Shop sein, so Behrens.
  • Vermeintlich mehrere Zahlungsoptionen. Fake-Shops geben sehr häufig auf der Startseite mehrere Zahlungsoptionen an. Wenn am Ende nur die Vorauskasse per Banküberweisung als Zahlungsoption möglich bleibt, sollten Konsumentinnen und Konsumenten die Seite verlassen und einen anderen Shop aufsuchen.

Hinweis

Eine technische Schutzmöglichkeit für Konsumentinnen und Konsumenten ist der Fake-Shop-Detector, der von Watchlist Internet in Zusammenarbeit mit ÖIAT, AIT und X-Net entwickelt wurde. Die Anwendung erkennt Fake-Shops in Echtzeit, sobald Userinnen oder User auf einer unseriösen Seite gelandet sind. Der Fake-Shop kann entweder als solcher bereits dokumentiert sein oder mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz analysiert werden. Erfolgt eine Warnung, können Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt.

Szenario 2: Eine Userin oder ein User freut sich über ein besonders günstiges Schnäppchen in einem bisher unbekannten Online-Shop und bezahlt die gewünschte Ware per Banküberweisung. Nachdem die Bestellung auch nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit nicht ankommt und die Userin oder der User Nachforschungen anstellt, muss sie oder er leider feststellen, dass es sich um einen Fake-Shop gehandelt hat. Nun möchte die betrogene Person ihr Geld zurück.

Betrügerische Fake-Webshops sind nicht immer von echten Webshops zu unterscheiden. Sind Konsumentinnen und Konsumenten auf die Betrugsmasche reingefallen, ist das Geld in der Regel weg und nur noch Schadensbegrenzung möglich. Behrens erklärt hierzu:In Fake-Shops bezahlt man meistens per Vorkasse mit Banküberweisung. Das heißt, sobald man die Bestellung getätigt hat, muss man erstmal überweisen, bevor der Shop angeblich aktiv werden würde. Dann ist das Geld aber weg.“ Erfolgte die Bezahlung hingegen per Kreditkarte, was bei Fake-Shops allerdings eher selten möglich ist, können Konsumentinnen und Konsumenten versuchen, ihr Geld über das Kreditkarteninstitut rückerstattet zu bekommen, so der Experte. „Wenn es über die eigentliche Abbuchung hinaus auch unautorisierte Zahlungen gibt, also einfach mehr abgebucht wurde, bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld auf jeden Fall zurück“, erklärt Behrens weiter.

Expertentipps:

  • Bankinstitut informieren. Behrens: „Wenn jemand nach der Bezahlung feststellt, dass es sich um einen Fake-Shop handelt, hat man ein sehr kleines Zeitfenster, um die Hausbank zu benachrichtigen und die Transaktion zurückzuhalten. Sobald die Bank das Geld überwiesen hat, hat man keine Chance mehr, das Geld zurückzubekommen.“
  • Passwort ändern. Sobald sie auf einer Fake-Shop-Website E-Mail-Adresse oder ein Passwort eingegeben wurden, sollten Userinnen und User vorsichtshalber so rasch wie möglich ihre E-Mail-Zugangsdaten ändern.

Hinweis

Szenario 3: Eine Userin oder ein User sucht unterwegs mit dem Smartphone nach einem Weihnachtsgeschenk für ein Familienmitglied. Das günstige Angebot wird gleich mittels Bezahlapp am Mobiltelefon bestellt. Nach einigen Tagen muss die Person feststellen, dass sie oder er einem betrügerischen Angebot zum Opfer gefallen ist, weil der Fake-Shop am kleinen Display nicht erkannt wurde.

Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten suchen auch unterwegs mit dem Mobiltelefon nach passenden Weihnachtsgeschenken. Mittels Bezahlapp kann auch die Bezahlung schnell und unkompliziert am Smartphone getätigt werden. Auf relevante Sicherheitsmerkmale wird jedoch mobil weniger geachtet, auch aufgrund der komprimierten Displayanzeige am Handy. „Online-Shopping ist am Computer immer übersichtlicher. Man sieht zum Beispiel immer die Domain eines Webshops am Desktop-Bildschirm auf einen Blick. Fake-Shops nützen auch Domains, die vom ursprünglichen Anbieter gekündigt wurden, aber bei Google nach wie vor mit guten Bewertungen angeführt sind und in den Suchergebnissen oben aufscheinen“, erklärt Behrens.

Expertentipp:

  • Sichere Bestellung und Bezahlung am Desktop-PC ausführen. Am Computer zuhause sehen Userinnen und User die Adressleiste auf einen Blick. Am Smartphone ist sie hingegen (teilweise) ausgeblendet. Außerdem lassen sich Produktdetails und Fotos am Desktop-Gerät besser überprüfen.

Hinweis

Weitere Praktische Tipps für ein sicheres Online-Shopping zu Weihnachten finden Sie außerdem in unserem Beitrag „So kaufen Sie Weihnachtsgeschenke sicher im Internet ein!“

Szenario 4: Eine Userin oder ein User sucht im Internet nach einem Weihnachtsgeschenk und findet ein günstiges Angebot. Als die Ware eintrifft, muss die Person feststellen, dass es sich um eine billige Fälschung beziehungsweise um ein mangelhaftes Produkt handelt, das nicht im Geringsten der Produktbeschreibung des vermeintlich seriösen Webshops entspricht.

Viele Menschen weichen vor Weihnachten auf Online-Shopping aus, um beim Einkaufen Zeit zu sparen. In der Hektik bestellen sie Produkte, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass es sich um billige Fälschungen handelt, für die sie zu viel bezahlt haben. Hektische Online-Bestellungen sind daher zu vermeiden, wie Behrens näher ausführt: „Allgemein kann ich nur empfehlen, dass man nicht zu schnell und zu spontan einkauft, sondern sich auch beim Online-Shopping die nötige Zeit nimmt, um Preise und Angebote zu vergleichen. Wenn man Zeit investiert, kann man auch günstiger einkaufen und ein Schnäppchen finden. Dann kann man auch bei heimischen Händlern günstiger einkaufen als bei großen internationalen Shops, und auch viel bessere Angebote finden.“

Expertentipps:

  • Beim Online-Shopping Zeit investieren. Wer sich die Zeit nimmt, sich möglichst genau über das Produkt sowie über die Lieferzeiten und weitere Bestelldetails zu informieren, erspart sich unangenehme Überraschungen.
  • Sichere Bezahlmethode. Die sicherste Bezahlmethode ist der Kauf auf Rechnung, also die Bezahlung nach Empfang der Bestellung. Die Bezahlung via Kreditkarte oder Zahlungsanbieter wie PayPal gilt ebenfalls als sichere Methode. Ebenfalls sicher und eine beliebte Variante ist die Zahlung per Nachnahme, die jedoch mit Zusatzkosten verbunden ist. Die unsicherste Bezahlmethode ist die Vorauskasse, da bereits getätigte Zahlungen bei unseriösen Shops eventuell nicht rückerstattet werden.
  • Individuelle Angebote bei heimischen Anbietern suchen. Bei kleineren und heimischen Anbietern können Konsumentinnen und Konsumenten individuelle und besondere Angebote finden, die große Massenshops nicht im Sortiment haben. Auch bei Rückgaben beziehungsweise Retouren ist man bei lokalen Shops hinsichtlich einer raschen Abwicklung in der Regel auf der sicheren Seite.

Hinweis

Allgemein gilt die Empfehlung, online bei lokalen Anbietern in Österreich einzukaufen. Auf diese Weise tragen Konsumentinnen und Konsumenten mit ihrem eigenen Verhalten zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bei und unterstützen zusätzlich die heimische Wirtschaft. Eine Liste österreichischer Marktplätze und Onlinehandel-Plattformen finden Sie auf der Website der WKO.

Szenario 5: Eine Userin oder ein User findet ein passendes Geschenk für ein Familienmitglied zu Weihnachten. Der Webshop gibt für die Lieferzeit 2-5 Tage an. Am Heiligen Abend ist die Bestellung immer noch nicht eingetroffen und der Ärger groß.

Nicht nur Fake-Shops und Abzocke können die Shopping-Freude zu Weihnachten trüben. Auch bei den angegebenen Lieferzeiten sollten Konsumentinnen und Konsumenten wachsam sein. Das kann vor allem vor Weihnachten ein Problem darstellen, wenn Bestellungen aufgrund falscher Angaben nicht rechtzeitig eintreffen. Behrens: „Die angegebenen Lieferzeiten sind Vertragsbestandteil. Das heißt, Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Anrecht darauf, dass die Bestellung innerhalb der angegebenen Lieferzeit eintrifft. Wenn es trotzdem schiefgeht, hätte man Schadensersatzansprüche, die in der Praxis jedoch oft schwierig durchzusetzen sind. Das heißt, man sollte immer schauen, wie verbindlich die angegebenen Lieferzeiten im Web-Shop sind. Userinnen und User können außerdem versuchen herauszufinden, ob der Online-Shop das Produkt auch wirklich lagernd hat oder dieses bei einem Großhändler erst bestellen muss. In letzterem Fall kann es gut sein, dass sich das nicht mehr bis Weihnachten ausgeht.“

Expertentipps:

  • Details zu den Lieferbedingungen lesen. Die im Webshop angegebenen Lieferzeiten sind Bestandteil des Kaufvertrags und daher verbindlich. Dennoch sollten Konsumentinnen und Konsumenten beispielsweise darauf achten, in welchem Land der Hauptsitz des Online-Shops befindet. Behrens: „Wenn ein Shop zum Beispiel seinen Sitz in China hat, würde sich das bis Weihnachten kaum noch ausgehen, auch wenn die Lieferzeiten kürzer angegeben sind.“
  • Ist das Produkt lagernd? „Konsumentinnen und Konsumenten sollten vor der Bestellung überprüfen, ob die Ware lagernd ist oder über einen Großhändler bestellt wird“, so Behrens

Hinweis

Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ware entgegengenommen beziehungsweise von der Post überreicht oder von einer Abholstation abgeholt wird. Wurde eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Rücktrittsrecht ab dem Zeitpunkt, ab welchem das Paket abgestellt wurde.

Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2021

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria