Geld gegen Hoffnung: Vorschussbetrug im Überblick

Romance-Scamming, Lotteriegewinne oder eine günstige Ferienwohnung verleiten Interessierte zu Vorabüberweisungen – doch die erhoffte Gegenleistung bleibt aus. Erfahren Sie hier, wie man sich schützt.

Laptop mit offener Online Banking App
Der Vorschussbetrug. Foto Adobe Stock

Ein Millionengewinn, vor dessen Auszahlung Bankgebühren fällig werden; eine Online-Bekanntschaft, die dringend Geld für ein Flugticket oder für kranke Verwandte benötigt; eine Wohnungsbesichtigung, für die gleich der Mietzins kassiert wird: Die Erscheinungsformen von sogenanntem Scamming sind vielfältig und oft so kreativ, dass der Betrug auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Allen ist gemeinsam, dass sie dem potenziellen Opfer große Vorteile versprechen, wenn es finanzielle Vorleistungen erbringt. Dieses Betrugsschema ist deutlich älter als das Internet und wurde schon per Briefpost und Fax angewandt, doch die globale Vernetzung macht die Durchführung für Täterinnen und Täter einfacher und risikoloser als zuvor.

Die häufigsten Formen von Vorschussbetrug

  • Einkäufe: Fake-Shops täuschen mit professionell wirkenden Websites Seriosität vor, doch beim Einkauf gibt es als Zahlungsmöglichkeit nur Vorkasse. Schließt man den Kaufvertrag dennoch ab, kommt die Ware nie an. Lesen Sie hierzu auch: „Fake-Shops: So erkennen Sie betrügerische Online-Shops“.
  • Gewinnspiele und Lotterien: Ein Gewinn in Millionenhöhe, obwohl man an gar keiner Lotterie teilgenommen hat – der Klassiker unter den Vorkasse-Scams. Mit offiziell klingenden Namen und gut gefälschten Webseiten bringen die Anbieter vermeintliche Gewinnerinnen und Gewinner dazu, Transfer- oder andere erfundene Gebühren zu zahlen, um an den versprochenen Gewinn zu gelangen.
  • Spenden und Erbschaften: Eine Nachricht über die Hinterlassenschaft einer unbekannten entfernten Verwandten oder ein Lotteriegewinner, der sein Vermögen aus Menschenfreundlichkeit mit zufällig ausgewählten Personen teilen will: Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meist Betrug. Die Scammer verlangen Überweisungsgebühren oder andere Vorkosten, bevor Gewinn oder Erbschaft ausbezahlt werden können – was natürlich nie passiert. Das vorausgeleistete Geld ist verloren.
  • Hilfe bei Geldtransfer: Hier behaupten die Scammer, ein großer Geldbetrag müsse von einem Land ins andere transferiert werden, wofür ein Zwischenkonto benötigt werde. Für die Verwendung ihres Girokontos versprechen sie den Opfern eine hohe Provision, doch vorab seien noch Gebühren, Versicherungsbeträge oder Sicherstellungen fällig.
  • Liebesbetrug (Romance-Scam): Es beginnt mit einer unverhofften Kontaktaufnahme, meist in einem sozialen Netzwerk, die zunächst harmlos wirkt. Chats und manchmal sogar Anrufe überzeugen das anvisierte Opfer von der Existenz und den romantischen Absichten des virtuellen Gegenübers. So wird eine Beziehung vorgetäuscht, in der die Betrügerinnen und Betrüger erst nach einiger Zeit um Geld bitten. Die behaupteten Gründe dafür sind vielfältig, drehen sich aber meist um die Möglichkeit eines baldigen persönlichen Treffens: Es geht um Geld für ein Flugticket, um Passgebühren oder die finanzielle Unterstützung naher Verwandter, die sonst nicht allein zurückbleiben könnten. Häufig behaupten die Scammer auch, selbst über reichlich Geld zu verfügen, doch aus verschiedenen Gründen sei der Zugriff darauf derzeit nicht möglich.

Hinweis

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Beitrag „Diese Scamming-Maschen sollten Sie kennen“. 

  • Online-Kredite: Dabei werden Darlehen zu besonders günstigen Konditionen und/oder ohne Überprüfung der Bonität angeboten. Interessierte müssen aber vor der Kreditvergabe eine Bearbeitungs- oder Versicherungsgebühr entrichten. Der Kreditvertrag kommt nicht zustande, das gezahlte Geld ist weg.
  • Wohnungsbetrug (Apartment-Scam): Hierbei werden vorgeblich Wohnungen zur Miete angeboten. Die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter kann aber aus verschiedenen Gründen nicht zur Besichtigung erscheinen. Gegen Überweisung einer „Kaution“ oder auch des Mietzinses werde stattdessen ein Schlüssel zugesandt, heißt es, mit dem die Mieterin oder der Mieter die Wohnung selbst besichtigen könne – bei Rückgabe des Schlüssels erhalte man das Geld zurück. Tatsächlich aber kommt kein Schlüssel, und das Geld ist weg. Häufig werden bei dieser Betrugsmasche auch vermeintliche „Treuhandkonten“ genutzt, die das Opfer in Sicherheit wiegen sollen. 
  • Jobbetrug: Arbeitssuchenden wird eine Stelle angeboten, doch bevor sie diese antreten können, sind Gebühren zu zahlen – etwa für Arbeitskleidung oder Material, für Einschulung oder Seminare. In Wahrheit gibt es den Job gar nicht.
  • Ferienbetrug: Eine wunderschöne Ferienwohnung oder ein Hotel, im Internet gesucht und gefunden, weckt Vorfreude. Doch wenn die Vermieterin oder der Vermieter den gesamten Betrag im Voraus verlangt, ist Vorsicht geboten: Womöglich existiert das Haus gar nicht, und die Reisenden haben keine Unterkunft. Betrügerische Angebote kommen auch auf ansonsten seriösen Plattformen vor. Besondere Skepsis ist geboten, wenn Ihr Gegenüber nur per Chat kommunizieren möchte. Fehlen in der Anzeige Name, Anschrift und Telefonnummer, sollten Sie jedenfalls die Finger davonlassen.

Hinweis

Betrügerinnen und Betrüger nutzen verschiedene Social-Media-Plattformen, um sich das Vertrauen ihrer Opfer zu erschleichen. Erfahren Sie mehr im Beitrag „Versuchter Vorschussbetrug auf Facebook“.

Vorkasse-Scam: Achtung, Wiederholungstäter!

War jemand gutgläubig genug, auf eine dieser Betrugsmaschen hereinzufallen, versuchen die Betrügerinnen und Betrüger häufig, noch mehr Geld herauszuholen. Neue Gebühren, Komplikationen oder andere Gründe werden erfunden, um weitere Geldüberweisungen zu veranlassen. Betrugsopfer tappen dabei in die psychologische Falle der „Sunk Cost Fallacy“ (Versunkene-Kosten-Falle), indem sie denken: „Jetzt habe ich schon so viel investiert – wenn ich nicht weitermache, war alles vergeblich.“ Deshalb ist es manchmal auch schwierig, Betrugsopfer davon zu überzeugen, dass sie einem Scam aufgesessen sind.

Schutzmaßnahmen gegen den Vorkasse-Scam

Verdächtige E-Mails unbekannten Ursprungs sollten Sie umgehend als Spam markieren. Antworten Sie nicht auf solche Nachrichten und klicken Sie keinesfalls auf enthaltene Links. Denn auch wenn Sie nicht auf den Betrugsversuch hereinfallen, könnte über solche Links Schadsoftware auf Ihr Gerät gelangen, oder es könnte sich um einen Phishing-Versuch handeln.

Hinweis

Für weitere Informationen lesen Sie den Beitrag „Die Evolution von Phishing-Angriffen“. Warum bei Links in E-Mails generell Vorsicht geboten ist, erfahren Sie hier: „Erst denken, dann klicken“.

Jegliche Forderung nach Vorkasse oder Vorschussbeträgen sollte Sie hellhörig machen. Bevor Sie Geld überweisen, überprüfen Sie jedenfalls das Unternehmen, indem Sie im Netz nach Erfahrungsberichten suchen.

Die Watchlist Internet informiert laufend über aktuelle Betrugsmaschen. Auch neu aufgetretene können dort gemeldet werden.

Haben Sie bereits Geld überwiesen, sollten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Selbst wenn es nicht möglich ist, das Geld zurückzuholen, tragen Sie mit einer Anzeige dazu bei, andere vor einem ähnlichen Schaden bewahren.

Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2022

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria