Kleinanzeigenbetrug: Warnsignale und No-Gos auf Online-Flohmärkten

Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenplattformen im Internet haben Interessentinnen und Interessenten wie auch Verkäuferinnen und Verkäufer im Visier. Worauf Sie achten sollten, verrät Thorsten Behrens von Watchlist Internet im Interview.

Mann (Rumpfansicht) hält Bankkarte und Smartphone vor offenem Laptop
Sicher auf Online-Flohmärkten. Foto Adobe Stock

Werden Userinnen und User auf Online-Flohmärkten getäuscht, spricht man von Kleinanzeigenbetrug. Thorsten Behrens, Projektleiter von Watchlist Internet, erklärt im Interview, wie typische kriminelle Vorgehensweisen auf solchen Plattformen aussehen und welche Warnsignale nicht ignoriert werden sollten.

Die Betrugsmaschen auf Online-Flohmärkten sind unterschiedlich und mitunter sehr einfallsreich. Was ist Ihrer Erfahrung nach der häufigste Betrugsversuch?

Thorsten Behrens: Die häufigste Masche ist, jemanden aus dem Kommunikationskanal der Plattform zu herauszulocken, um das Geschäft zum Beispiel über WhatsApp oder einen anderen Messenger abzuwickeln. Dort versuchen die Kriminellen, ihre Opfer zu einer Überweisung via Treuhanddienst zu überreden. Die Opfer werden auch oft gebeten, Kopien eines Lichtbildausweises zu übermitteln. Diese werden dann für andere Straftaten verwendet.

Hinweis

Hier geht es zum Videobeitrag mit Thorsten Behrens: Warnzeichen für Kleinanzeigenbetrug. Weiterführende Informationen finden Sie auch im Beitrag „Fake-Kurierdienste bei Kleinanzeigen: So erkennen Sie den Betrug“.

Gibt es Warnsignale, die man als Userin oder User kennen sollte?
Behrens: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte man natürlich aufpassen. Die Kriminellen fallen inzwischen aber gar nicht mehr so sehr durch Produkte oder Angebote auf. Userinnen und User sollten eher darauf achten, wie sich ihr Gegenüber verhält. In diesem Zusammenhang ist ganz wichtig zu wissen: Seriöse Bezahldienste werden nicht irgendwo im Internet angeboten, sondern direkt aus dem Chat der Plattform heraus von dieser zur Verfügung gestellt. Nur solche integrierten Bezahldienste sind vertrauenswürdig und können bedenkenlos genutzt werden. Die Kommunikationskanäle der Plattformen werden auf mögliche Betrugsmaschen überprüft und bieten daher Schutz und Sicherheit.

Hinweis

Einen Überblick über die häufigsten Gefahren auf Online-Flohmärkten bietet der Beitrag „Kleinanzeigenbetrug: Das sind die gängigsten Tricks“.

Was sind die sichersten Bezahlmethoden bei Kleinanzeigen im Internet?
Behrens: Am sichersten ist, wenn man sich persönlich trifft, das Produkt übernimmt und bar bezahlt. Viele Plattformen bieten inzwischen eigene Bezahldienste an. Diese können nur genutzt werden, wenn man auch über die Plattform kommuniziert. Da hat man schon ein gewisses Maß an Sicherheit.

Gibt es in Österreich Plattformen für Kleinanzeigen, die als besonders sicher gelten?
Behrens: Generell haben alle Plattformen, die in Österreich verfügbar sind, sehr hohe Standards in puncto Sicherheit. Bei der Auswahl ist, wie bereits erwähnt, die Frage entscheidend, ob man innerhalb dieser Plattform kommunizieren kann.

Können die Betreiber einer Plattform im Betrugsfall zur Verantwortung gezogen werden?
Behrens: Plattformen sind nicht verpflichtet, Inserate und Benutzerkonten zu kontrollieren. Die meisten machen das aber sehr intensiv, wobei sie natürlich nicht alles finden können. Sobald die Plattformbetreiber von einem betrügerischen Angebot Kenntnis erhalten, etwa wenn Userinnen und User sie darauf hinweisen, müssen sie das überprüfen und gegebenenfalls löschen. Darüber hinaus sind sie nicht zur Rechenschaft zu ziehen.

Tipp

Gerade in der Vorweihnachtszeit ist beim Einkaufen im Internet Vorsicht geboten. Lesen Sie hierzu auch „Expertentipps für ein sicheres Online-Shopping zu Weihnachten“.

Was sollte man tun, wenn man Opfer eines Betrugs wird?
Behrens: Sie sollten den Betrug auf jeden Fall der Plattform melden. Wurde ein externer Zahlungsdienstleister in Anspruch genommen, sollten Sie sich auch dorthin wenden und versuchen, Ihr Geld zurückzubekommen. Dasselbe gilt, wenn per Banküberweisung bezahlt wurde. Die Wahrscheinlichkeit einer Erstattung hängt von der Bezahlmethode beziehungsweise auch davon ab, ob ein Käuferschutz, wie bei PayPal, besteht. Vorsicht aber, wenn die Zahlung über PayPal "Freunde & Familie" abgewickelt werden soll. Dann besteht kein Käuferschutz. Eine polizeiliche Anzeige sollte immer erfolgen.

Bei Watchlist Internet finden Userinnen und User Überblickslisten zu betrügerischen Onlineshops. Woher stammen diese Informationen?
Behrens: Bei Watchlist Internet gehen pro Jahr ungefähr 12.000 bis 13.000 Meldungen von Nutzerinnen und Nutzern ein. Die schauen wir uns alle einzeln an, überprüfen, ob es sich bei dabei wirklich um Betrug handelt, und entscheiden dann, wie wir davor warnen. Entweder wird eine Warnmeldung dazu geschrieben oder wir listen die Domain in unseren Warnlisten auf. Wer sich bei einem verdächtigen Anbieter fragt, ist das fake oder echt, und im Netz recherchiert, landet dann hoffentlich am Ende bei Watchlist Internet und kann sich dort informieren.

Tipp

Auf der Website von Watchlist Internet können sich Userinnen und User über unseriöse sowie betrügerische Webshops informieren. Der Fake-Shop Detector ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Überprüfung eines Onlineshops durch Eingabe der Internetadresse.

Letzte Aktualisierung: 12. Dezember 2022

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria