Fake-Kurierdienste bei Kleinanzeigen: So erkennen Sie den Betrug

Auf Kleinanzeigenportalen kommt es immer häufiger zu Betrugsfällen mit Fake-Kurierdiensten. Was hinter der Betrugsmasche steckt, wie Sie sie erkennen und sich dagegen schützen können, erfahren Sie hier.

Kleine Lieferpakete auf einer Laptop-Tastatur.
Fake-Kurierdienste.  Foto Adobe Stock

Beim Kauf und Verkauf von Waren auf Online-Kleinanzeigenportalen ist Vorsicht geboten. Die Betrugsmethoden, die hier zur Anwendung kommen, werden immer kreativer und vielfältiger. Eine häufig auftretende Form des Kleinanzeigenbetrugs ist der Einsatz von Fake-Kurier- und Bezahldiensten. Dabei handelt es sich um Phishing-Angriffe, bei denen die Kreditkartendaten der Opfer abgegriffen werden.

Konkret melden sich dabei Betrügerinnen und Betrüger auf Kleinanzeigen und schlagen vor, die Ware per Kurierdienst abholen zu lassen, da sie aus bestimmten Gründen nicht persönlich erscheinen können. Daraufhin werden Verkäuferinnen und Verkäufer dazu verleitet, ihre Kreditkartendaten oder die Kontodaten zu übermitteln – vorgeblich, um den Kaufpreis für ihre Ware zu erhalten. Stattdessen nutzen die Kriminellen etwa die gestohlenen Bankdaten, um Überweisungen zu tätigen.

Diese Art des Phishings wird vor allem auf gängigen Kleinanzeigenportalen wie eBay, Willhaben, Shpock und Facebook Marketplace betrieben. Um ihre Opfer hinters Licht zu führen, fälschen die Kriminellen die portalinternen Bezahldienste – wie beispielsweise PayLivery von Willhaben – und bauen die Websites von Kurierdiensten täuschend echt nach.

Wie läuft die Betrugsmasche mit Fake-Kurierdiensten ab?

Unabhängig von der Plattform gehen die Betrügerinnen und Betrüger stets ähnlich vor:

  • Auf eine Kleinanzeige meldet sich jemand, der die Ware kaufen möchte. Die Person behauptet jedoch, sich gerade im Ausland zu befinden oder aus sonstigem Grund verhindert zu sein (zum Beispiel aufgrund einer COVID-19-Infektion). Deshalb könne sie die Ware nicht persönlich abholen.
  • Als Lösung bietet sie an, einen Kurierdienst zur Abholung vorbeizuschicken. Die Verkäuferin oder der Verkäufer erhält einen Link zu einer gefälschten Website, beispielsweise mit der täuschend echt wirkenden Domain „post.service-delivery.site“, „post.service-delivery.info“ oder „post-service.online“. Dort wird der Ablauf der Übergabe an den vermeintlichen Kurierdienst erklärt.
  • Ein weiterer Link folgt, der zu einem gefälschten Bezahldienst führt. Dort wird man aufgefordert, seine Kreditkarten- oder Kontodaten preiszugeben. Dies solle dazu dienen, die Bezahlung für die Ware zu erhalten. Stattdessen buchen die Kriminellen Geld vom Konto der Verkäuferin oder des Verkäufers ab.

Hinweis

Eine Übersicht der häufigsten Betrugsversuche auf Online-Flohmärkten bietet Ihnen der Beitrag „Kleinanzeigenbetrug: Das sind die gängigsten Tricks“.

Wer kann sonst noch Opfer von Fake-Kurierdiensten werden?

Diese Betrugsmethode, mit einer Kombination aus Fake-Kurier- und Fake-Bezahldienst, richtet sich gegen Verkäuferinnen und Verkäufer. Es gibt sie aber auch in umgekehrter Form: Kriminelle wollen durch Fake-Kleinanzeigen an die Kreditkartendaten von Käuferinnen und Käufern gelangen.

Es beginnt mit dem Angebot von nicht existenter Ware auf eBay, Willhaben und Co. Interessierten Käuferinnen und Käufern gegenüber behaupten die Kriminellen, ihren Wohnsitz im Ausland zu haben. Die Ware soll daher von einem Speditionsunternehmen geliefert werden. Es folgt ein Link zu dessen gefälschter Website. Käuferinnen und Käufer werden aufgefordert, den Kaufpreis zu überweisen, woraufhin die Lieferung veranlasst werden soll. Zu dieser kommt es jedoch nicht: Die Kriminellen erhalten das Geld und die Transaktion kann nicht mehr rückabgewickelt werden.

Achtung

Beim Kleinanzeigenbetrug ersuchen die Kriminellen ihre Opfer häufig darum, auf einen anderen Kommunikationskanal wie etwa WhatsApp, Messenger oder E-Mail zu wechseln. Damit wollen sie die Sicherheitsmechanismen der Verkaufsplattformen umgehen. Die Kommunikation wirkt in vielen Fällen persönlich und nicht allzu generisch. Dies erschwert es zusätzlich, den Betrug zu erkennen.

Wie kann man sich vor Fake-Kurier- und Bezahldiensten schützen?

Die Betrugsmasche ist auf Kleinanzeigenportalen mittlerweile weit verbreitet. Hier sind einige Tipps, wie Sie ihr entgehen können:

  • Geben Sie als Verkäuferin oder Verkäufer niemals Ihre Kreditkartendaten auf Kleinanzeigenportalen preis. Diese sind irrelevant für seriöse Käuferinnen und Käufer und daher unter keinen Umständen für eine Transaktion nötig. Eine Aufforderung dazu sollte in jedem Fall stutzig machen und deutet auf einen Betrugsversuch hin.
  • Seriöse Kleinanzeigenportale wie eBay und Co. leiten ihre Kundinnen und Kunden nie über Links zu Bezahldiensten weiter. Sollte Ihnen ein solcher unterkommen, können Sie davon ausgehen, dass es sich um Betrug handelt.
  • Lassen Sie als Verkäuferin oder Verkäufer Ihre Ware am besten persönlich abholen und nehmen Sie die Bezahlung in bar entgegen. Dies schützt in jedem Fall vor Betrug und stellt sicher, dass Ihre Kreditkarten- oder Bankdaten nicht missbraucht werden. Darüber hinaus erhalten Sie so garantiert Ihr Geld und es kommt zu einer geordneten Übergabe.
  • Nutzen Sie immer die interne Chatfunktion des jeweiligen Kleinanzeigenportals, um zu kommunizieren. Bleiben Sie während der gesamten Kaufabwicklung stets innerhalb der App beziehungsweise auf der offiziellen Website. Vermeiden Sie externe Kommunikationskanäle.
  • Informieren Sie sich über sichere Online-Bezahldienste. Googeln Sie die angebotenen Bezahldienste im Zweifelsfall und prüfen Sie diese auf ihre Echtheit. In unserem Artikel „Sicher shoppen im Netz: gängige Online-Bezahlmethoden im Check“ finden Sie einen Überblick über seriöse Anbieter.
  • Sollte es trotz allem zu einer Transaktion oder einer Übermittlung von sensiblen Kreditkarten- oder Kontodaten gekommen sein, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank. Versuchen Sie, einen Transaktionsstopp beziehungsweise eine Rückholung der Zahlung zu veranlassen. Ebenfalls sollten Sie Ihre Kreditkarte umgehend sperren lassen. Wenn sich eine Rückholung nicht mehr durchführen lässt, ist eine polizeiliche Anzeige ratsam.
  • Unseriöse Anzeigen oder Anzeigen, bei denen ein Betrugsverdacht vorliegt, können vorab mit der „Anzeige melden“-Funktion dem Plattformbetreiber gemeldet werden. Dadurch können Sie dazu beitragen, dass andere Käuferinnen oder Käufer nicht zum Opfer werden. Das Melden von verdächtigen Anzeigen bezieht sich in der Regel nur auf die Anzeige selbst, nicht aber auf das dahinterliegende Profil.

Hinweis

Weitere Informationen über Phishing-Angriffe, wie diese funktionieren und wie man sie erkennen kann, erhalten Sie in den Beiträgen „Allgemeines über Phishing“ und „Inhalte von Phishing-Versuchen“.

Letzte Aktualisierung: 21. November 2022

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria