Facebook Marketplace: Online-Flohmarkt mit Chancen und Risiken

Online-Flohmärkte wie Facebook Marketplace bieten die Gelegenheit, von Kleidung bis hin zu Autos und Immobilien alles Erdenkliche zu veräußern oder zu erwerben. Vorsicht ist allerdings geboten – besonders bei vermeintlichen Schnäppchen.

Kleiner Einkaufswagen mit Paketen auf einer Laptop-Tastatur.
Facebook Marketplace. Foto Adobe Stock

Die Möglichkeit, Waren direkt über Facebook zu kaufen und zu verkaufen, ist für viele Interessierte attraktiver, als andere Plattformen wie eBay oder willhaben zu nutzen, denn ein Facebook-Konto haben die meisten bereits. Angaben von Statista.com zufolge hatten im Oktober 2022 circa 5,01 Millionen Menschen in Österreich einen Facebook-Account. Wie bei allen Online-Flohmärkten ist aber Vorsicht geboten – besonders, wenn ein Angebot allzu verlockend aussieht. Die folgenden Vorsichtsmaßnahmen sind auch auf vergleichbaren Portalen anwendbar, Facebook Marketplace weist aber Besonderheiten auf, die es zu beachten gilt.

Tipp

Weiterführende Informationen finden Sie auch im Interview „Kleinanzeigenbetrug: Wie Sie Betrug auf willhaben & Co. Erkennen“. 

Facebook Marketplace im Vergleich mit anderen Plattformen

Für den privaten Verkauf und Erwerb von gebrauchten oder fabrikneuen Waren gibt es verschiedene Portale. Neben dem Facebook Marketplace werden in Österreich die Plattformen willhaben, bazar.at, kleinanzeigen.at und eBay genutzt, wobei der in Deutschland beliebte Dienst „eBay Kleinanzeigen” hierzulande nicht verfügbar ist. Auf den ersten Blick ist der Ablauf auf allen Portalen ähnlich. Um zu verkaufen, stellt man einen Artikel ein, legt Preis, Ort der Übergabe sowie Zahlungsmodalitäten fest und wartet dann auf Interessierte. Potenzielle Käuferinnen und Käufer können in den Anzeigen sowohl nach bestimmten Dingen suchen als auch ohne Suchbegriffe stöbern. Bei Interesse nimmt man Kontakt mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer auf. Das geschieht bei allen Plattformen zunächst mit der in den jeweiligen Dienst integrierten Nachrichtenfunktion, bei Facebook Marketplace ist dies der Messenger. Einige Portale erlauben das Hinterlegen direkter Kontaktmöglichkeiten wie etwa der Telefonnummer. Außerdem ist es möglich, über die Nachrichtenfunktion weitere Kommunikationskanäle zu vereinbaren – davon ist aus Sicherheitsgründen prinzipiell jedoch abzuraten.

  • Sicherheit: Bei allen Plattformen liegt die Verantwortung für Käufe und Verkäufe weitgehend bei den handelnden Personen selbst. Einen gewissen Käuferschutz bietet etwa eBay an, da überwiesenes Geld bis zum Erhalt der Ware bei der Plattform aufbewahrt wird. Die Zahlungsvariante PayLivery bei willhaben funktioniert ähnlich. Auch Facebook Marketplace bietet in einigen Ländern ein solches Verfahren an, für den deutschsprachigen Raum ist diese Methode aber noch nicht verfügbar.
    Am sichersten bleibt daher generell die persönliche Übergabe („Geld gegen Ware”) oder die Bezahlung über PayPal, die es ermöglicht, Geld zurückzufordern, wenn die Kaufsache nicht ankommt oder nicht dem Angebot entspricht. Achtung: PayPal bietet auch die Variante, Geld an „Freunde und Familie” zu senden. Dabei besteht jedoch kein Käuferschutz. Sollte eine Verkäuferin oder ein Verkäufer diese Art des Transfers verlangen, sollten Sie misstrauisch werden und die Transaktion ablehnen.
  • Verhalten im Problemfall: Eine Schlichtung für betrügerische oder gescheiterte Transaktionen, wie etwa eBay sie anbietet, ist bei Facebook nicht vorgesehen. Im Problemfall ist es nur möglich, das entsprechende Facebook-Profil zu melden. Jede Form von Betrug kann und sollte natürlich bei der Polizei angezeigt werden; die Chancen, Geld oder Ware zurückzubekommen, sind allerdings gering.
  • Kosten für Anzeigen: Das private Anbieten von Waren ist auf allen genannten Plattformen kostenlos, gewerbliche Verkäufer müssen in der Regel eine (meist geringe) Gebühr entrichten. Auf Facebook Marketplace hingegen ist das Anbieten für alle kostenlos. Facebook schlägt allerdings häufig vor, die Verkaufsangebote kostenpflichtig zu bewerben, um mehr Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen.
  • Persönliche Daten: Während die meisten Online-Flohmärkte es den Anbietenden überlassen, welche Informationen in ihrem Profil angezeigt werden, sind die Anzeigen auf Facebook Marketplace immer mit dem gesamten Facebook-Profil der anbietenden Person verknüpft. Eine Sternebewertung für Anbieterinnen und Anbieter (ähnlich wie bei eBay) wurde getestet, ist aber derzeit im Profil nicht sichtbar. Hingegen können alle Informationen und Beiträge, deren Status auf öffentlich gesetzt ist, von Interessierten eingesehen werden. Auch Verkäuferinnen und Verkäufer können über die Messenger-Kommunikation auf das Facebook-Profil einer Käuferin oder eines Käufers zugreifen. Dies kann eine bessere Einschätzung der Seriosität eines Angebots ermöglichen; da es aber einfach ist, Fake-Profile zu erstellen, sollte man sich im Zweifelsfall nicht auf die Informationen verlassen. Vor einer Transaktion ist es auch sinnvoll, zu überprüfen, welche Informationen im eigenen Profil öffentlich sind, um sensible Daten zu schützen. Weitere Informationen finden Sie hier: Privatsphäre-Leitfaden Facebook.

Hinweis

Woran Sie Fake-Profile erkennen und warum Sie diese meiden sollten, erfahren Sie im Beitrag „Alias Accounts – Wie man erkennt, wer dahintersteckt“.

Worauf Sie bei einer Transaktion achten sollten

  • Fake-Profile: Gut gefälschte Profile können schwer zu entlarven sein. Im Marketplace wird angezeigt, wie lange die Anbieterin oder der Anbieter bereits bei Facebook registriert ist. Wurde das Profil im aktuellen Jahr erstellt und weist es nur wenige Interaktionen auf, ist besondere Vorsicht geboten.
  • Gefälschte oder gestohlene Ware: Egal ob Elektronik, Designerkleidung oder Kinderspielzeug – ein vermeintlich besonders günstiges Schnäppchen erweist sich nach dem Kauf oft als billige Kopie oder gar als Hehlerware. Fälschungen sind auf einem Foto nicht leicht zu erkennen, zu billige Angebote sind jedenfalls ein Warnzeichen. Denn es gilt, wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist das zumeist auch so.
  • Besonders eilige Vertragspartnerinnen/-partner: Betrügerinnen und Betrüger versuchen häufig, ihre Opfer unter Zeitdruck zu setzen, denn wenn Eile geboten ist, passiert es leicht, dass Warnzeichen übersehen werden und leichtsinnig gehandelt wird. Lassen Sie sich nicht hetzen und erst recht nicht unter Druck setzen. Daher: prüfen Sie Angebot und Ablauf in aller Ruhe.
  • Kommunikationswege: Nutzen Sie die integrierte Chatfunktion. Ein Wechsel auf externe Kommunikationskanäle (SMS, WhatsApp) gilt es eher zu vermeiden. Betrügerische Links könnten so leicht verbreitet werden. Die Herausgabe der persönlichen Telefonnummer/E-Mail-Adresse könnte zu Phishing oder unerwünschter Kontaktaufnahme führen.

Vorsicht bei ungewöhnliche Zahlungsmethoden

Wünscht eine Verkäuferin oder ein Verkäufer, die Bezahlung auf unübliche Art und Weise durchzuführen, sollten Sie auf jeden Fall genauer hinschauen. Gängige Betrugsmaschen sind unter anderem:

  • Verkäuferinnen und Verkäufer möchten mittels Paypal-Funktion „Geld an Freunde und Familie senden“ bezahlt werden: Meist mit der Begründung, es würden sonst Gebühren fällig, bestehen Kriminelle auf dieser Zahlungsmethode, da hierbei eine Rückerstattung des Kaufpreises ausgeschlossen ist. Die Ware wird nach der Zahlung nicht versandt.
  • Verkäuferinnen und Verkäufer verlangen Gutscheine statt Geld: Eine oft angewandte Betrugsmethode ist der Kauf mit Gutscheinkarten, etwa von Paysafecard oder auch von Google Play, Amazon oder anderen Anbietern. Die Kriminellen verlangen vor dem versprochenen Warenversand als Sicherheit ein Foto der Gutscheinkarte mit sichtbarem Code. Der Gutschein kann nun einfach eingelöst werden, ein Versand der Ware erfolgt nicht.
  • Geld per Botendienst: Auch auf Facebook Marketplace wird häufig versucht, den Tausch Geld gegen Ware per Botendienst durchzuführen. Der angebliche Botendienst verlangt eine Versicherungsgebühr, die später rückerstattet werden soll, wozu es jedoch nie kommt. Alternativ kann auch vorgetäuscht werden, dass ein bekanntes beziehungsweise seriöses Transportunternehmen das Geld in bar in einem Umschlag übermittelt. Gerade hier wird gefordert, dass beispielsweise in Vorleistung zu gehen ist, indem etwa eine „Umschlagversicherungsgebühr“ zum Beispiel via paysafecard zu entrichten ist. Das Geld ist dann meistens weg.
  • „Reservierungsgebühr“ oder „Speditionskosten“ als Vorleistung. Von Käuferinnen oder Käufern wird oft auch versucht, etwa eine „Reservierungsgebühr“ abzuluchsen. Diese soll dann nach abgewickelter Transaktion berücksichtigt werden indem diese vom Kaufpreis abgezogen wird. In solchen Fällen kommt es vor, dass die Transaktion dann gar nie zustande kommt und diese Reservierungsgebühr verloren ist. Im umgekehrten Fall, nämlich von Verkäuferinnen beziehungsweise Verkäufern wird oft eine. „Speditionsgebühr“ eingefordert, da der Kaufgegenstand nicht persönlich durch den Käufer beziehungsweise die Käuferin begutachtet werden kann und von eben dieser Spedition im Auftrag dessen beziehungsweise in deren Auftrag abgeholt wird. An die Verkäuferin oder an den Verkäufer wird eine gefälschte Überweisungsbestätigung übermittelt von Kaufbetrag plus Speditionskosten und dann die Überweisung der Speditionskosten verlangt. Dieser Geldbetrag ist dann im Betrugsfall ebenso verloren.

Hinweis

Mit welchen typischen Vorgehensweisen Betrügerinnen und Betrüger auf Online-Flohmärkten ihre Opfer hinters Licht führen, lesen Sie im Beitrag „Kleinanzeigenbetrug: Das sind die gängigsten Tricks“.

Letzte Aktualisierung: 14. November 2022

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria