Wie sicher sind smarte Türschlösser? Ein Überblick

Smarte Türschlösser erleichtern die Zugangskontrolle sowohl im privaten Bereich als auch für Firmenräumlichkeiten. Mit den richtigen Sicherheitsmaßnahmen bieten sie viele Vorteile.

Symbole für Heimautomation vor einem Mann mit Smartphone.
Smart Locks.  Foto Adobe Stock

Ein winziger Chip oder ein simpler Fingerabdruck anstelle eines schweren Schlüsselbundes: Die elektronische Authentifizierung als Zutrittsberechtigung klingt verlockend. Richtig installiert und administriert, kann sie sogar die Sicherheit erhöhen.

Zum Einsatz kommt bei smarten Türschlössern eine Kombination von Hardware und Software. Die Hardware umfasst das eigentliche Schloss und die Elektronik, um das Schloss zu steuern, sowie meist einen Motor, der den Schließmechanismus bewegt. Komplexere Systeme enthalten zusätzlich Sensoren, die erkennen, wenn die Tür geöffnet oder geschlossen wird.

Über die Software wird gesteuert, wer die Tür öffnen darf. Das kann in einem geschlossenen, stationären Netzwerk erfolgen oder auch über das Internet. Wird das Schloss über eine WLAN- oder Bluetooth-Verbindung mit dem Internet verbunden, hat das den Vorteil, dass man das Türschloss etwa mit Smart-Home-Technologien verknüpfen oder es aus der Ferne über das Smartphone öffnen kann. Andererseits bietet ein Netzwerk ohne Internetverbindung höhere Sicherheit – Unbefugte können sich dann ohne physischen Zugriff auf die Hardware keinen Zutritt verschaffen.

Unterschiedliche Systeme ermöglichen es, die Zugangskontrollen an die jeweilige Situation anzupassen und sie für den gewünschten Einsatzzweck zu optimieren.

Die gängigsten Varianten sind:

  • NFC-System: „Near Field Communication“ (Nahfeldkommunikation) ermöglicht den Datenaustausch auf kurze Distanzen. So kann das Handy oder ein einzelner entsprechend programmierter Chip an das elektronische Schloss gehalten werden, um es zu öffnen. Der Chip kann beliebig untergebracht werden, etwa in einer Scheckkarte, in einem Plastikknopf oder sogar unter der Haut.
  • Biometrische Kontrollen: Das Öffnen der Tür erfolgt durch einen Fingerabdruck oder per Gesichtserkennung beziehungsweise Iris-Scan.
  • Zutritt per Code: Eine Tastatur ermöglicht die Eingabe einer Buchstaben- oder Zahlenkombination zum Öffnen. Diese frühe Form der elektronischen Zugangskontrolle lässt aber den größten Raum für Fehler: etwa wenn die Benutzerin oder der Benutzer den Code vergisst oder gar weitergibt.
  • Kombinierte Systeme: Für besonders sichere Bereiche ist, meist in Firmengebäuden, auch eine mehrstufige Zutrittskontrolle möglich. Dabei braucht man zum Öffnen einer Tür beispielsweise den Chip und zusätzlich einen Fingerabdruck.
  • Hybrides System: Wenn die Tür sowohl mit einem Schlüssel als auch durch elektronische Impulse geöffnet werden kann, spricht man von einem hybriden System. Es hat den Vorteil, dass das Schloss auch ganz ohne Strom geöffnet werden kann. Der Nachteil ist jedoch, dass bei Verlust oder Diebstahl des Schlüssels ein Austausch nötig wird, wie es auch bei herkömmlichen Schlössern der Fall ist.

Smart Locks: Die Vorteile elektronischer Türschlösser

  • Bessere Zugangskontrolle: Bei herkömmlichen Schlüsseln ist es schwierig, den Überblick zu behalten, wie viele Exemplare es gibt und wo sich diese befinden. Bei elektronischen Verfahren kann die Administratorin oder der Administrator zentral steuern, wer zu welchem Zeitpunkt zum Öffnen der Tür berechtigt ist.
  • Einfachere Übergabe: Benötigt eine weitere Person einen Schlüssel, muss dieser nicht physisch kopiert werden – die neue Benutzerin oder der neue Benutzer erhält einen Chip beziehungsweise die benötigten Daten, oder die biometrischen Merkmale der Person werden erfasst, und die eigentliche Zugangsfreigabe erfolgt elektronisch. Wenn ein Schlüssel zurückgegeben werden muss, kann dieser einfach aus dem System gelöscht werden.
  • Verknüpfung mit dem Smart Home: Intelligente Türschlösser können auch mit anderen Funktionen im Smart Home kombiniert werden. So ist es beispielsweise möglich, beim Zuschließen der Tür automatisch Herd, Heizung oder weitere integrierte Geräte abzuschalten.

Wie sicher sind smarte Türschlösser?

  • Datenschutz: Bei vielen Systemen lässt sich im Netzwerk auslesen, welche Tür wann und mit welchem elektronischen Schlüssel geöffnet oder verschlossen wurde. Obwohl das Speichern der Daten für die Funktionalität nicht nötig ist, werden sie von den Anbietern oft über lange Zeiträume aufbewahrt.
  • Abhängigkeit von Stromversorgung und Netzwerk: Je nach verwendetem System kann für den Betrieb eine aktive Netzwerkverbindung oder eine funktionierende Stromversorgung nötig sein. Die meisten aktuell verwendeten Varianten erfordern eine Netzwerkverbindung allerdings nur zur Programmierung und sind mit Batterien ausgestattet.
  • Cyberangriffe: Ist das Netzwerk nicht gut abgesichert, kann ein Angriff von außen nicht ausgeschlossen werden. Derzeit werden allerdings die meisten Haus- und Wohnungseinbrüche mit mechanischen Mitteln ausgeführt – also entweder mit einem Dietrich oder durch Beschädigung der Tür.

So bleiben smarte Türschlösser sicher

Wenn das System über das Heimnetzwerk mit Internetanschluss läuft, ist es besonders wichtig, das Netzwerk gut abzusichern.

Hinweis

Weitere Informationen zur Sicherheit im Heimnetzwerk finden Sie in den folgenden Artikeln:

Einsatz von Kameras im Eingangsbereich 

Einige Systeme sind mit Kameras gekoppelt. Das ist beispielsweise zum Überprüfen von biometrischen Merkmalen nötig. Ein anderer Grund für die Installation einer Kamera ist die Kontrolle des Eingangsbereichs, damit die Betreiberin oder der Betreiber sehen kann, wer an der Tür läutet, und das Schloss aus der Ferne öffnen kann. Der häufig integrierte Bewegungsmelder zeichnet überdies selbständig auf, wer vor der Tür steht oder daran vorbeigeht.

Datenschutzbestimmungen sprechen allerdings meist gegen den Einsatz von Kameras, denn generell ist dieser nur erlaubt, wenn ausschließlich der eigene Privatgrund im Sichtfeld der Kamera liegt (also weder öffentliche Bereiche noch Nachbargrundstücke zu sehen sind), und wenn die Videoüberwachung bereits vor dem Betreten des überwachten Bereichs deutlich angekündigt wird.

Lässt sich der Sichtbereich der Kamera nicht auf den Privatgrund beschränken, müsste die Betreiberin oder der Betreiber ein berechtigtes Interesse nachweisen, das schwerer wiegt als das Interesse von Dritten an der Wahrung ihrer Privatsphäre. Das wird nur in seltenen Fällen möglich sein.

Hinweis

Weitere Informationen zum Thema Videoüberwachung finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria