Willhaben, eBay und Co.: So bezahlen Sie sicher auf Kleinanzeigenplattformen

Beim Onlineshopping auf Kleinanzeigenwebsites ist Vorsicht geboten. Welche Bezahlmethoden sicher sind und auf welche Sie besser verzichten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Frau bestellt im Internet
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Auf Kleinanzeigenplattformen wie Willhaben, eBay Kleinanzeigen oder Facebook Marketplace kann man gebrauchte Waren oft zu günstigen Preisen erwerben. Die Portale erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch die Zahl der Betrugsfälle steigt. Gleichzeitig werden die Betrugsmethoden komplexer und schwerer zu durchschauen. Auch das Angebot an unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und macht es Käuferinnen und Käufern nicht gerade leicht, den Überblick zu bewahren. Die Freude über einen soeben abgeschlossenen Onlinekauf sollte aber niemanden dazu verleiten, bei der Bezahlung unachtsam zu sein. Denn hier kommt es immer wieder zu Betrugsversuchen.

Plattformübergreifende Zahlungsmethoden bei Kleinanzeigen

Barzahlung: Diese Art der Bezahlung ist unmittelbar, direkt und wenig betrugsanfällig. Wenn Sie die Möglichkeit haben, die begehrte Ware zu besichtigen, sollten Sie es tun. So können Sie sich über den Zustand der Ware ein Urteil bilden, der Verkäuferin oder dem Verkäufer Fragen stellen und den Artikel nach Barzahlung direkt mitnehmen. Dies empfiehlt sich besonders beim Erwerb von teuren Gegenständen. Um etwaigen Beweisschwierigkeiten vorzubeugen, sollte auch beim Barkauf vor Ort ein Vertragsdokument aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben werden.

Vorkasse/Vorauszahlung: Die Zahlung per Vorkasse empfiehlt sich bei Geschäften mit Unbekannten im Internet grundsätzlich nicht. Sie überweisen den Rechnungsbetrag auf ein Konto der Vertragspartnerin beziehungsweise des Vertragspartners, die Ware soll nach Zahlungseingang versendet werden. Das Risiko, dass das Gekaufte nicht vereinbarungsgemäß geliefert wird, tragen die Käuferinnen und Käufer. Bis ein Betrug auffliegt, ist das Geld häufig verschwunden und lässt sich auch nicht mehr zurückholen.

Bargeldtransfers: Benutzen Sie für Ihre Einkäufe auf Kleinanzeigenportalen keine Bargeldtransferdienste. Zu den bekanntesten Services zählen etwa Western Union oder MoneyGram. In der Regel wird bei einer solchen Transaktion Bargeld in einer Filiale eingezahlt und an eine Empfängerin oder einen Empfänger im Ausland transferiert. Für die Auszahlung sind Identitätsnachweis und Transaktionsnummer nötig. Diese Zahlungsmethode wird oft von Kriminellen genutzt. Außerdem verlangen derartige Dienste hohe Bearbeitungsgebühren für ihre Services.

PayPal für „Waren oder Dienstleistungen“: PayPal ist ein weltweit agierender Dienstleister für Zahlungsabwicklungen und Geldtransfers. Die Website fungiert dabei als Mittler zwischen den Vertragsparteien und reicht das Geld von der Käuferin oder dem Käufer an die Verkäuferin oder den Verkäufer weiter. Nach der Registrierung bei PayPal müssen Nutzerinnen und Nutzer dem Konto ihre Kreditkartennummer oder Bankverbindung hinzufügen, um den Dienst in Anspruch nehmen zu können. Wird eine Kreditkarte als Zahlungsquelle hinterlegt, erhält PayPal eine dauerhafte Ermächtigung, die Kreditkarte zu belasten. Nutzen Sie ein Bankkonto als Zahlungsquelle, erteilen Sie PayPal damit ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei der Zahlungsoption „für Waren oder Dienstleistungen“ bietet PayPal einen sogenannten Käuferschutz an. Diese Variante empfiehlt sich beim Shoppen auf Kleinanzeigenportalen: Das Geld wird unmittelbar nach der Überweisung dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Wenn Sie die Ware nicht erhalten oder deren Zustand nicht der Vereinbarung entspricht, können Sie das Geld zurückverlangen. Sie haben nach der Zahlung 180 Tage Zeit, den Mangel an PayPal zu melden. Im ersten Schritt muss versucht werden, die Angelegenheit direkt mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer zu klären. Wenn dies misslingt, kann innerhalb von 20 Tagen die Rückerstattung beantragt werden. Der Zahlungsabwickler entscheidet den Fall nach eigenem Ermessen auf Grundlage der vorliegenden Dokumente. Daher ist es ratsam, Nachweise, etwa Chatverläufe, zu speichern. Auf Zahlungen für „Waren und Dienstleistungen“ erhebt PayPal eine Gebühr in Höhe von 2,49 Prozent des überwiesenen Betrages, zuzüglich 0,35 Euro pro Transaktion. Einige Produktkategorien, wie zum Beispiel Gutscheine, sind allerdings vom Käuferschutz nicht erfasst.

Tipp

Einen Überblick über sichere Bezahlmethoden für den Einkauf in gewerblichen Onlineshops finden Sie im Beitrag „Sicher shoppen im Netz: gängige Online-Bezahlmethoden im Check“.

PayPal für „Freunde oder Familie“: Diese Zahlungsmethode funktioniert wie die PayPal-Option „Zahlungen für Waren und Dienstleistungen“. Sie überweisen den Geldbetrag und nach wenigen Augenblicken wird er dem Konto der Empfängerin oder des Empfängers gutgeschrieben. PayPal erhebt dafür keine Gebühren. Diese Option kann ausschließlich für Zahlungen an PayPal-Privatkonten verwendet werden. Für Geschäfte mit Unbekannten eignet sich die Zahlung „für Freunde oder Familie“ nicht, da Transaktionen nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert sind. Die gebührenfreie PayPal-Variante für Einkäufe zu nutzen, verstößt auch etwa gegen die AGB von eBay Kleinanzeigen und kann zu einer Sperrung des Kontos führen. Erlaubt eine Verkäuferin oder ein Verkäufer ausschließlich diese Zahlungsoption, sollte das für Sie ein Alarmsignal sein. Nehmen Sie in diesem Fall besser von einem Kauf Abstand. Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, können Sie versuchen, die Zahlung bei Ihrer Bank zurückbuchen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kaufbetrag mittels Lastschrift oder Kreditkarte gezahlt wurde.

Immer wieder werden Nutzerinnen und Nutzern gefälschte PayPal-Rechnungen per E-Mail zugestellt. Sollten Sie eine angebliche Rechnung in Ihrer Inbox vorfinden, gehen Sie wie folgt vor:

  • Fragen Sie sich, ob Sie den gelisteten Artikel tatsächlich erworben haben.
  • Prüfen Sie die E-Mail-Adresse der Absenderin beziehungsweise des Absenders. Wie Sie Fake-Absender erkennen, wird Ihnen auf der Watchlist Internet erklärt.
  • Klicken Sie niemals auf Links in einer solchen E-Mail, sondern loggen Sie sich bei PayPal ein, um getätigte Transaktionen nachzuvollziehen.

Websiteinterne Zahlungsmöglichkeiten

eBay Kleinanzeigen „Sicher bezahlen“: Das größte Kleinanzeigenportal im deutschsprachigen Raum hat mit „Sicher bezahlen“ eine integrierte Bezahlfunktion eingeführt. Bei einem Kauf wird der Zahlungsdienst „Online Payment Platform“ zwischengeschaltet, der das Geld verwahrt und an die Verkäuferin oder den Verkäufer weiterleitet. „Sicher bezahlen“ soll beide Vertragsparteien vor Betrugsversuchen schützen. Wenn die Ware nicht ankommt, von der Beschreibung abweicht oder eine Fälschung ist, erhalten Käuferinnen und Käufer den Kaufpreis erstattet. Können Händlerinnen und Händler aber nachweisen, dass die Ware ordnungsgemäß verschickt wurde, erhalten sie den Kaufpreis. Die websiteinterne Bezahlfunktion muss beim Erstellen einer Anzeige auf eBay Kleinanzeigen aktiviert werden und ist noch nicht für alle Warenkategorien des Portals verwendbar. Sie benötigen zur Nutzung von „Sicher bezahlen“ eine Kreditkarte oder eine Bankverbindung, die Sie vor der Transaktion auf der Plattform hinterlegen. Die Funktion „Sicher bezahlen“ kann derzeit nur in der eBay-Kleinanzeigen-App für Privatkäufe genutzt werden. Gewerbliche Anzeigen sind davon ausgeschlossen. Auf diese Art können Artikel mit einem Warenwert von bis zu 2.000 Euro bezahlt werden. Die Plattform verlangt für den Service 4,5 Prozent des Kaufpreises, zuzüglich einer Transaktionspauschale von 0,35 Euro.

Achtung

Bei einer bekannten Betrugsmasche werden Käuferinnen und Käufer dazu verleitet, auf einen Link zu klicken, damit die Bezahlung abgewickelt wird. Dies ist jedoch eine Falle, um Ihre Bankdaten zu erbeuten. Das Bezahlsystem von eBay Kleinanzeigen ist in die App eingebettet. Bleiben Sie stets dort und geben Sie Kontodaten nicht auf weiteren Websites bekannt.

Willhaben „PayLivery“: Verkäuferinnen und Verkäufer können auf Willhaben für ihre Transaktionen den Dienst PayLivery aktivieren. Willhaben will so beide Vertragsparteien vor missbräuchlichen Handlungen und Datendiebstahl schützen und Transaktionen auf dem Onlinemarktplatz erleichtern. Zwischen die Parteien tritt hier das Zahlungssystem des Dienstleisters ADYEN. Käuferschutz, Zahlungsabwicklung und Versand können nur im Paket in Anspruch genommen werden. PayLivery ist ausschließlich im Willhaben-Chat über die App oder die Website verfügbar. Nur dort können Sie Kaufanfragen stellen oder beantworten. Versandkosten und Gebühren werden stets transparent angezeigt. Nach Zahlungseingang erhalten Verkäuferinnen und Verkäufer automatisch ein Versandetikett. Versandkosten sowie Käuferschutzgebühr werden von den Käuferinnen und Käufern getragen. Diese haben nach Erhalt der Ware 48 Stunden Zeit, um Artikel zu reklamieren. Danach wird der Kaufpreis automatisch dem Konto der Verkäuferin oder des Verkäufers gutgeschrieben. Die Nutzung des Dienstes ist nur in Österreich möglich und kostet vier Prozent des Artikelpreises, mindestens jedoch 1,49 Euro. Einige Kategorien, etwa Software, Geschirrsets oder Briefmarken, sind von dem Service ausgenommen. Der Höchstbetrag für Transaktionen beträgt 999,99 Euro.

Achtung

Derzeit sind vermehrt gefälschte Nachrichten über PayLivery-Transaktionen im Umlauf. Diese werden per Messenger, vor allem WhatsApp, versendet. Authentische PayLivery-Transaktionen erfolgen aber immer über die Willhaben-App beziehungsweise willhaben.at. Der Wechsel auf andere Websites ist nicht vorgesehen.

Weitere Sicherheitstipps:

  • Seien Sie bei Transaktionen auf Kleinanzeigenplattformen grundsätzlich vorsichtig.
  • Besonders bei Inseraten aus dem Ausland sollten Sie Anzeige und Konto der Verkäuferin oder des Verkäufers genau überprüfen. Bewertungen, Kontaktinformationen sowie Anzahl der Inserate können als Anhaltspunkte für eine seriöse Anzeige dienen.
  • Kommunizieren Sie stets über die Plattform. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, die Verhandlungen auf andere Kanäle, wie Messengerdienste oder E-Mail, zu verlagern.
  • Bestimmen Sie selbst die Art und den Ablauf des Bezahlvorgangs.
  • Wählen Sie für Postsendungen versicherte Versandoptionen, wählen Sie seriöse Transportdienstleister und lassen Sie sich von Verkäuferinnen und Verkäufern einen Versandnachweis ausstellen.
  • Teilen Sie keine privaten Informationen. Handynummer, E-Mail-Adresse oder Bankdaten sollten niemals herausgegeben werden. Die Daten könnten missbraucht werden.
  • Setzen Sie bei Betrugsverdacht umgehend das Verkaufsportal in Kenntnis und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Beweise sichern: Die Speicherung von Chatverläufen, Kaufverträgen sowie Produktfotos kann im Betrugsfall hilfreich sein.

Hinweis

Praktische Hinweise für Verkäuferinnen und Verkäufer bietet der Beitrag „Sicher online verkaufen: Tipps für den Privatverkauf über Kleinanzeigen“.

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2022

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria