Medikamente online bestellen: Die Risiken im Überblick 

Wer pharmazeutische Produkte im Internet kauft, sollte sich der möglichen Gefahren bewusst sein. Vorsicht ist nicht nur aufgrund von Abzocke und gefälschten Produkten geboten. Denn auch für Konsumentinnen und Konsumenten gelten gesetzliche Regeln, deren Missachtung zu empfindlichen Geldstrafen führen kann.

Laptop und Richterhammer auf einem Schreibtisch.
Medikamente im Netz. Foto: Adobe Stock

Pharmazeutische Erzeugnisse werden immer häufiger im Internet bestellt – dieser Trend ist auch beim österreichischen Zollamt nicht unbemerkt geblieben, dessen Fahnderinnen und Fahnder jährlich große Mengen illegaler Arzneimittel aus dem Verkehr ziehen. Verboten sind diese Produkte etwa, weil sie nicht in Österreich zugelassen sind oder aus Drittstaaten (zum Beispiel USA oder China) bezogen werden. Der Umstand, dass auch solche Bestellungen mit wenigen Mausklicks getätigt werden können, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie in Österreich verboten sind. Bestellerinnen und Besteller können sich auch ohne böse Absicht strafbar machen und müssen mit hohen Geldstrafen und beträchtlichen Zollgebühren rechnen.

Die strengen Regeln für die Einfuhr und die Zulassung von Medikamenten dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Erst seit wenigen Jahren gibt es auch in Österreich  Versandapotheken für den legalen Fernabsatz nicht rezeptpflichtiger Medikamente. Weitere Möglichkeiten, Pharmazeutika online zu erwerben, sind streng reglementiert und beziehen sich auf in Österreich zugelassene Arzneimittel von gekennzeichneten Versandapotheken aus einem der Vertragsstaaten des EWR (EU-27 sowie Island, Liechtenstein und Norwegen).

Hinweis

Der Vertrieb von pharmazeutischen Produkten im Fernabsatz ist in § 59a Arzneimittelgesetz geregelt.

Medikamente online bestellen: Voraussetzungen und Tipps

Nach dem österreichischen Arzneimittelgesetz sind Online-Bestellungen aus Drittstaaten verboten. Privatpersonen, die Medikamente im Netz kaufen möchten, können bei offiziellen und mit dem Europäischen Sicherheitslogo gekennzeichneten Online-Apotheken bestellen. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe – wer rezeptpflichtige, nicht zugelassene oder gar illegale Medikamente bezieht, macht sich strafbar und kann zudem mit beträchtlichen Rücksendekosten und einer hohen Verwaltungsstrafe rechnen.

Für eine sorgenfreie Online-Bestellung sollten daher folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das gewünschte Produkt ist in Österreich zugelassen und ohne ärztliche Verschreibung erhältlich.
  • Die Apotheke, die das Produkt in ihrem Onlineshop bewirbt, hat ihren Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat.
  • Die Bestellung dient dem Eigenbedarf (maximal drei Packungen je Produkt).
  • Der Onlineshop ist mit dem Europäischen Sicherheitslogo gekennzeichnet. Dieses ermöglicht es, per Mausklick zu überprüfen, ob der Anbieter als Versandapotheke zugelassen ist.

Hinweis

Eine Liste vertrauenswürdiger Versandapotheken für rezeptfreie Arzneien finden Sie hier.

Fake-Apotheken und gefälschte Medikamente im Internet

Eine weitere potenzielle Gefahr geht von Fake-Apotheken aus. Die betrügerischen Onlineshops können täuschend echt wirken und bieten häufig nur Vorauskasse als Zahlungsmethode an, wobei auch Bezahldienste wie Klarna nachgeahmt werden können – auf die Bestellungen warten Userinnen und User vergeblich, und das Geld ist weg. Das Risiko, Opfer eines unseriösen Onlineshops zu werden, lässt sich mit wenigen Sicherheitstipps deutlich reduzieren. Überprüfen Sie etwa, ob der Shop ein vollständiges Impressum aufweist (meist im untersten Bereich der Webseite zum Anklicken). Fehlen entsprechende Kontaktdaten des Unternehmens, ist das ein deutliches Warnsignal. Für weitere Tipps lesen Sie den Beitrag „Fake Shops: So erkennen Sie betrügerische Onlineshops!“.

Tipp

Die Browsererweiterung Fake-Shop Detector hilft Ihnen dabei, betrügerische Onlineshops zu erkennen.

Häufig werden auch gefälschte Medikamente von kriminellen Organisationen in Umlauf gebracht. Derartige Produkte haben keine pharmazeutischen Qualitätskontrollen durchlaufen und stellen ein hohes Gesundheitsrisiko dar, denn der angegebene Wirkstoff ist meist entweder gar nicht oder in falschen Mengen enthalten.

Ein starkes Warnsignal sind fehlende Beipackzettel. Ist Ihnen das Medikament bereits bekannt, sind auch auffällige Färbungen sowie ein ungewöhnlicher Geschmack deutliche Hinweise auf eine Fälschung. Darüber hinaus können Sie das Produkt im Arzneispezialitätenregister suchen, in dem sämtliche in Österreich zugelassenen Medikamente gelistet sind.

Hinweis

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Auch die Europäische Arzneimittel-Agentur warnt vor aktuell kursierenden Fälschungen.

Das Arzneimittelgesetz enthält auch klare Regeln in Bezug auf Inhalt, Gestaltung, Umfang und Zielgruppe von Arzneimittelwerbung. „Wenn diese Vorgaben übertreten werden, leitet das BASG eingehende Erhebungen ein. Beispiele hierfür sind etwa die verbotene, an Laien gerichtete Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel oder das Versprechen unrealistischer Behandlungserfolge“, erklärt Reinhold Schranz, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich im Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Nahrungsergänzungsmittel online bestellen: Allgemeine Hinweise und Risiken

Gerade in sozialen Medien ist häufig Laienwerbung für Nahrungsergänzungsmittel anzutreffen. Nicht selten wird dabei ein „Wundermittel“ („Schlankheitspille“, „100-prozentige Garantie gegen Haarausfall“ und Ähnliches) mit falschen Versprechungen beworben.

Nahrungsergänzungsmittel sind von den Einfuhrbestimmungen für Arzneimittel nicht erfasst. Die größten Gefahren lauern hier im Bereich der Abzocke durch unwahre Behauptungen oder überhöhte Preise. Im Unterschied zu Arzneimitteln werden Nahrungsergänzungsmittel nur auf ihre Sicherheit, nicht aber auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Unwahre gesundheitsbezogene Behauptungen in Werbebotschaften sind aufgrund der EU-weiten Health-Claims-Verordnung verboten. Diese zielt darauf ab, den kommerziellen Vertrieb von Nahrungsergänzung für Konsumentinnen und Konsumenten sicherer und transparenter zu machen. Bei gesundheitsbezogenen Angaben zum Produkt müssen sich Hersteller- und Vertriebsunternehmen an die EU-Vorgaben halten beziehungsweise auf unbedenkliche Standardformulierungen zurückgreifen. Eine solche lautet zum Beispiel „Die Einnahme von Magnesium trägt zur normalen Funktion der Muskulatur bei“.

In sozialen Medien finden sich immer wieder Inhalte mit unseriösen Werbeversprechen, die Userinnen und User täuschen und um ihr Geld erleichtern sollen. In diesem Zusammenhang ist auch Influencer-Marketing kritisch zu sehen. Gesundheitsbezogene Aussagen, mit denen Produkte beworben werden, müssen wissenschaftlich geprüft und bewilligt werden. Auch übertriebene Behauptungen hinsichtlich der gesundheitsfördernden Wirkung eines Produktes sind in der EU unzulässig.   

Achtung

Wer im Internet illegale Medikamente oder Arzneimittelfälschungen bestellt, setzt sich finanziellen und gesundheitlichen Risiken aus. Abgesehen von hohen Einfuhrgebühren und Rücksendekosten sowie einer zu erwartenden Verwaltungsstrafe stellen gefälschte Medikamente auch eine Gefahr für die Gesundheit dar.

Letzte Aktualisierung: 5. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria