Nutzungsbedingungen für das Redaktionssystem des IKT-Sicherheitsportals
Aktualisiert am 30.04.2024
Nutzungsbedingungen als PDF (PDF, 126 KB)
Präambel/Zweck
Das IKT-Sicherheitsportal ist eine ressortübergreifende Initiative in Kooperation mit der heimischen Wirtschaft und stellt ein auf elektronischem Wege abrufbares Internetportal für Themen rund um die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) dar.
Das IKT-Sicherheitsportal verfolgt als strategische Maßnahme der nationalen IKT-Sicherheitsstrategie das Ziel, durch Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der betroffenen Zielgruppen sowie durch Bereitstellung zielgruppenspezifischer Handlungsempfehlungen die IKT-Sicherheitskultur in Österreich zu fördern und nachhaltig zu stärken. Das IKT-Sicherheitsportal soll mit seinem Informationsangebot sowohl Laien als auch Experten bei der sicheren Entwicklung, dem sicheren Betrieb und der sicheren Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen.
1. Vertragspartner
Vertragspartner im Rahmen der gegenständlichen Nutzungsbedingungen sind
- der Bund - vertreten durch das Bundeskanzleramt Österreich (BKA), Ballhausplatz 2, 1010 Wien - und das Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria (A-SIT), Seidlgasse 22/9, 1030 Wien, sowie
- der teilnehmende Kooperationspartner (im Folgenden „Kooperationspartner“).
Kooperationspartner sind andere Bundesministerien und ihre nachgeordneten Dienststellen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (insbesondere Länder, Gemeinden, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute, Unternehmen (Kapitalgesellschaften), Vereine und Interessensvertretungen), die sich an der gegenständlichen Initiative beteiligen. Die Beteiligung erfolgt durch Teilnahme an den Redaktionsgremiensitzungen und Bereitstellung von Medieninhalten am IKT-Sicherheitsportal über das zur Verfügung gestellte Redaktionssystem im Content Management System des Bundes (im Folgenden „Bundes-CMS“).
Kooperationspartner, welche Medieninhalte am IKT-Sicherheitsportal bereitstellen, fungieren als Medieninhaber gemäß § 1 Abs. 1 Z. 8 Mediengesetz (MedienG), BGBl. Nr. 314/1981, in der jeweils geltenden Fassung, und werden als solche am Ende der bereitgestellten Medieninhalte gekennzeichnet (Datum der Veröffentlichung: / Für den Inhalt verantwortlich:).
Name und Anschrift der Medieninhaber werden im Sinne der Offenlegungspflicht gemäß § 25 MedienG im Impressum des IKT-Sicherheitsportals veröffentlicht.
Redakteurinnen und Redakteure sind natürliche Personen, die im Namen und im Auftrag des Kooperationspartners Medieninhalte über das zur Verfügung gestellte Redaktionssystem am IKT-Sicherheitsportal bereitstellen. Der Kooperationspartner hat die für ihn handelnden Redakteurinnen und Redakteure von den jeweils gültigen Nutzungsbedingungen in Kenntnis zu setzen, sämtliche daraus entstehenden Rechte und Pflichten allen für ihn handelnden Redakteurinnen und Redakteuren zu überbinden und für deren Handlungen einzustehen.
2. Gegenstand
Gegenstand ist die letztverantwortliche Bereitstellung von Medieninhalten in Wort, Schrift, Ton oder Bild am IKT-Sicherheitsportal unter der Adresse onlinesicherheit.gv.at/ über das zur Verfügung gestellte Redaktionssystem im Bundes-CMS. Das Redaktionssystem dient den Kooperationspartnern bzw. den Redakteurinnen und Redakteuren als technische Unterstützung bei der Erstellung, Änderung, Löschung und finalen Veröffentlichung der von ihnen bereitgestellten Medieninhalte (im Folgenden „Redaktion“).
Die Bereitstellung des IKT-Sicherheitsportals sowie des Redaktionssystems im Bundes-CMS erfolgt durch das BKA. Das BKA hat dazu die Bundesrechenzentrum GmbH mit der Einrichtung und dem Betrieb beauftragt.
3. Redaktion
Die Redaktion der bereitgestellten Medieninhalte am IKT-Sicherheitsportal erfolgt durch die im Namen und im Auftrag des Kooperationspartners handelnden Redakteurinnen und Redakteure. Die Redaktion erfolgt in der Letztverantwortung des jeweiligen Kooperationspartners.
Voraussetzung für die Redaktion von Medieninhalten am IKT-Sicherheitsportal ist die schriftliche Nominierung einer Redakteurin bzw. eines Redakteurs oder mehrerer Redakteurinnen und Redakteure durch den Kooperationspartner gegenüber dem BKA, unter Benennung des Namens, der Benutzerkennung, der Organisation, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer und der Redaktionsberechtigung der nominierten Redakteurin bzw. des nominierten Redakteurs oder der nominierten Redakteurinnen und Redakteure.
Folgende Redaktionsberechtigungen stehen den nominierten Redakteurinnen und Redakteuren zur Verfügung:
- die Erstellung, Änderung und Löschung von Medieninhalten im Redaktionssystem oder
- die Erstellung, Änderung, Löschung und finale Veröffentlichung (Publikation) von Medieninhalten im Redaktionssystem.
Die durch den Kooperationspartner nominierten Redakteurinnen und Redakteure erhalten einen personenbezogenen Redaktionszugang zum IKT-Sicherheitsportal im Bundes-CMS. Die Einrichtung der erforderlichen Berechtigungen für das Redaktionssystem erfolgt durch die Bundesrechenzentrum GmbH im Auftrag des BKA. Die Vergabe von Zugängen und Berechtigungen erfolgt ausschließlich durch Zuordnung zu einer natürlichen Person (personenbezogen).
Die Anmeldung (Authentifizierung und Autorisierung) am Redaktionssystem für das IKT-Sicherheitsportal im Bundes-CMS erfolgt
- für Redakteurinnen und Redakteure von Kooperationspartnern im Bereich der öffentlichen Verwaltung, die Teilnehmer am Portalverbund sind: über das Portalverbundprotokoll (PVP) und
- für Redakteurinnen und Redakteure von Kooperationspartnern im Bereich der öffentlichen Verwaltung, die keine Teilnehmer am Portalverbund sind, sowie für Redakteurinnen und Redakteure von Kooperationspartnern im privatwirtschaftlichen Bereich: über das Portal Austria (PAT).
Der Kooperationspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass alle durch ihn nominierten Redakteurinnen und Redakteure auch für alle Handlungen in ihrer Eigenschaft als Redakteurinnen bzw. Redakteure bevollmächtigt sind. Erlischt die von ihm für eine nominierte Redakteurin bzw. einen nominierten Redakteur erteilte Bevollmächtigung, so hat der Kooperationspartner unverzüglich das BKA zum Zweck der Entziehung der Zugangsberechtigung im Redaktionssystem des IKT-Sicherheitsportals im Bundes-CMS schriftlich zu verständigen. Die Verständigung hat per E-Mail an die E-Mail-Adresse IKT-Sicherheitsportal@a-sit.at zu erfolgen.
Der Kooperationspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass seitens der durch ihn nominierten Redakteurinnen und Redakteure ausschließlich Medieninhalte bereitgestellt werden, die dem Zweck der gegenständlichen Initiative nicht widersprechen.
4. Sorgfalts- und Geheimhaltungspflichten des Kooperationspartners
Der Kooperationspartner sowie die in seinem Namen und Auftrag handelnden Redakteurinnen und Redakteure sind zur Geheimhaltung und sicheren Aufbewahrung ihrer Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) zum Redaktionssystem des IKT-Sicherheitsportals im Bundes-CMS verpflichtet. Die Verwendung von fremden Zugangsdaten sowie die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sind unzulässig.
Bei Verlust oder Diebstahl von Zugangsdaten sowie bei Vorliegen des Verdachts, dass eine unbefugte Person von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt hat, ist durch den Kooperationspartner unverzüglich eine Sperre mittels schriftlicher Verständigung des BKA an die E-Mail-Adresse IKT-Sicherheitsportal@a-sit.at zu veranlassen.
Der Kooperationspartner hat sicherzustellen, dass bei der Bereitstellung von Medieninhalten keine strafrechtlich verbotenen oder sonstige sitten- oder rechtswidrige Inhalte am IKT-Sicherheitsportal dargestellt werden. Dazu zählen insbesondere
- pornographische oder sexistische Inhalte
- rassistische, diskriminierende oder Gewalt verherrlichende Inhalte
- Inhalte, die eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Dienstpflichten zur Folge hätten
- Inhalte, die negative Rechtsfolgen oder allfällige Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem BKA oder den an der gegenständlichen Initiative teilnehmenden Kooperationspartnern verursachen könnten
- Inhalte, die potentiell dazu geeignet sind, dem Ansehen des BKA oder der an der gegenständlichen Initiative teilnehmenden Kooperationspartnern zu schaden
Der Kooperationspartner hat seine bereitgestellten Medieninhalte am Ende der Beiträge mit dem Datum der Veröffentlichung sowie mit dem Namen des Medieninhabers (Name des Kooperationspartners) zu kennzeichnen.
Der Kooperationspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei der Bereitstellung von Medieninhalten erforderliche Kennzeichnungspflichten und Quellenangaben sowie Vorgaben für die WAI (Web Accessibility Initiative) konforme Darstellung (barrierefreier Zugang) berücksichtigt und einhält und etwaige abgebildete Verweise und Links zu anderen Internetangeboten hinsichtlich Inhalt, Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit sorgfältig auswählt.
Der Kooperationspartner hat sicherzustellen, dass von den Geräten, über die der Zugriff auf das Redaktionssystem des IKT-Sicherheitsportals im Bundes-CMS erfolgt, keine die technischen Einrichtungen (Hardware und Software) des IKT-Sicherheitsportals oder anderer Benutzer des IKT-Sicherheitsportals schädigenden Einflüsse (wie z.B. Viren) ausgehen.
Die im Namen und Auftrag des Kooperationspartners handelnden Redakteurinnen und Redakteure können bei Verdacht des Missbrauchs gesperrt und von der Teilnahme an der gegenständlichen Initiative ausgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere Redakteurinnen bzw. Redakteure, die Versuche oder Handlungen unternehmen, die auf eine Störung des ordnungsmäßigen Betriebs des IKT-Sicherheitsportals abzielen, eine Störung des ordnungsmäßigen Betriebs des IKT-Sicherheitsportals zur Folge haben oder Sicherheitsauflagen, Sorgfalts- oder Geheimhaltungspflichten verletzen.
5. Immaterialgüterrechte
Durch die Bereitstellung von Medieninhalten am IKT-Sicherheitsportal durch den Kooperationspartner werden keine Immaterialgüterrechte an das BKA oder an andere Kooperationspartner übertragen.
Der Kooperationspartner ist alleine dafür verantwortlich, dass durch ihn nur solche Medieninhalte am IKT-Sicherheitsportal bereitgestellt werden, zu deren Verwendung, Verbreitung und Veröffentlichung er auch berechtigt ist und bestehende Rechte, insbesondere Schutzrechte, gewahrt bleiben.
6. Nutzungszeiten und Entgelte
Das IKT-Sicherheitsportal sowie das Redaktionssystem im Bundes-CMS sind grundsätzlich 24 Stunden erreichbar. Insbesondere können jedoch zum Zweck der Wartung und technischen Erweiterungen Einschränkungen der Nutzung erforderlich sein. Nach Möglichkeit werden rechtzeitige diesbezügliche Informationen sowie Informationen zur Verfügbarkeit des IKT-Sicherheitsportals und des Redaktionssystems veröffentlicht.
Die Bereitstellung des IKT-Sicherheitsportals sowie des Redaktionssystems im Bundes-CMS stellt im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen eine unentgeltliche Serviceleistung des BKA dar.
7. Beendigung der Teilnahme
Der Kooperationspartner kann jederzeit die Teilnahme an der gegenständlichen Initiative und die Bereitstellung von Medieninhalten am IKT-Sicherheitsportal durch schriftliche Erklärung an die E-Mail- Adresse IKT-Sicherheitsportal@a-sit.at beenden.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung und ein allfälliger Schadenersatzanspruch im Zusammenhang mit dem IKT-Sicherheitsportal werden seitens des Bundes gegenüber dem Kooperationspartner aufgrund der Unentgeltlichkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung angebotenen Leistungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen.
Das BKA bemüht sich Störungen auf Grund von Problemen oder technischen Inkompatibilitäten sowie Fehler im Zusammenhang mit der Darstellung der am IKT-Sicherheitsportal bereitgestellten Medieninhalten grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass Störungen und Fehler auftreten oder am IKT-Sicherheitsportal bereitgestellte Medieninhalte nicht oder fehlerhaft dargestellt werden. Der Bund übernimmt keine Haftung, dass das IKT- Sicherheitsportal nicht unterbrochen oder anderweitig durch Störungen beeinträchtigt wird. Des Weiteren übernimmt der Bund keinerlei Haftung für allfällige Schäden, die aus der fehlenden Berechtigung einer Redakteurin bzw. eines Redakteurs entstehen.
9. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen dessen Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Streitigkeiten zwischen dem Bund und einem Kooperationspartner wird das dem Streitwert nach zuständige Gericht für Handelssachen in Wien ausschließlich für zuständig erklärt.
10. Änderung der Nutzungsbedingungen
Bei Änderungen werden die aktuellen Nutzungsbedingungen spätestens einen Monat vor deren Inkrafttreten am IKT-Sicherheitsportal unter der Adresse onlinesicherheit.gv.at/ kundgemacht und für die einzelnen Kooperationspartner und deren Redakteurinnen und Redakteure durch Weiterverwendung des Redaktionssystems des IKT-Sicherheitsportals nach dem Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen wirksam.
11. Schlussbestimmungen
Der Kooperationspartner hält den Bund sowie die an der gegenständlichen Initiative teilnehmenden Kooperationspartner für sämtliche Handlungen der von ihm nominierten Redakteurinnen und Redakteure schad- und klaglos, insbesondere bei Verletzungen seiner aus dieser Vereinbarung entstehenden Verpflichtungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so werden hierdurch die übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Die übrigen Nutzungsbestimmungen bleiben unberührt.
- Bundeskanzleramt
- A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria