E-Government: Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in der EU

Behördengänge erledigen, ohne das Haus zu verlassen – der „digitale Staat“ macht es möglich. Warum er für die Europäische Union so wichtig ist und wie die Digitalisierung der Verwaltung von den Mitgliedstaaten vorangetrieben wird, lesen Sie im Beitrag. 

E-Government (Symbolbild) mit Tempelanlage und Klammeraffen
Digitale Behördenservices. Foto Adobe Stock

Den Hauptwohnsitz ummelden, den Steuerausgleich durchführen, die Rechnung des Wahlarztes für den ÖGK-Zuschuss hochladen und viele andere Behördengänge per Mausklick rund um die Uhr und überall erledigen: Möglich macht das der „digitale Staat“, der in der gesamten Europäischen Union bereits Realität ist, wenn auch mit graduellen Unterschieden bei der Nutzung und im Angebot.

Um den E-Government-Fortschritt in den einzelnen Mitgliedstaaten zu messen und Best-Practice-Fälle zu identifizieren, werden im Auftrag der EU regelmäßig zwei „Benchmark-Studien“ (vergleichende Analysen) durchgeführt. Bereits in den frühen 2000er Jahren hat die Europäische Kommission erste Maßnahmen gesetzt, um den europäischen Binnenmarkt mithilfe der elektronischen Verwaltung (E-Government) zu modernisieren.

Begriffserklärung: Was ist E-Government?

E-Government bezeichnet staatliches Regieren und Verwalten mithilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologie. Als Grundlage für die Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern dienen Internet- und Funktechnik.

Die Qualität des E-Governments hängt wesentlich davon ab, ob behördliche Informations- und Service-Angebote für alle Lebenssituationen online leicht auffindbar und verständlich sind.

Die Inanspruchnahme der Services setzt eine sichere elektronische Identifizierung (eID) der Bürgerin oder des Bürgers voraus. Die meisten EU-Länder (25 von 27) verfügen über ein eID-System, wobei nur 18 Mitgliedstaaten eine elektronische Identifizierung gemäß der eIDAS-Verordnung anbieten. In Österreich können sich Userinnen und User via ID Austria, die an die App „Digitales Amt“ gekoppelt ist, für alle behördlichen Online-Services authentifizieren. Die ID Austria entspricht gemäß der eIDAS-Verordnung den höchsten Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene. Dadurch ist auch sichergestellt, dass Userinnen und User ihre ID Austria für Anwendungen in allen EU-Ländern nutzen können.

Hinweis

Mehr als 60 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger nutzen eine von den Behörden bereitgestellte eID. Weitere Informationen zu eID-Systemen erhalten Sie im Interview „Die staatliche Verwaltung digitaler Identitäten in Österreich“.

Nutzen und Notwendigkeit des E-Governments

Ziel des „digitalen Staates“ ist es, Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten, Bürgerinnen und Bürgern die Durchführung von Verwaltungsverfahren zu erleichtern und die Beteiligung der Bevölkerung an demokratischen Prozessen zu stärken. Bürgerinnen und Bürger können mittels E-Government unabhängig von Amtsöffnungszeiten verschiedenste behördliche Verwaltungsprozesse abwickeln.

Die Vorteile des elektronischen Amtswegs sind gerade während der Corona-Pandemie deutlich geworden. Zu nennen ist etwa die erhebliche Kostenreduktion in der Verwaltung, die nicht zuletzt den Steuerzahlerinnen und -zahlern zugutekommt. Auch die Privatwirtschaft profitiert vom erleichterten Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Online-Services. So können etwa Firmengründungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Gänze elektronisch abgewickelt werden. Grenzüberschreitendes E-Government stärkt somit den europäischen Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU.

Effizienzsteigerung und mehr Transparenz sind weitere Vorteile der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung. Im Übrigen ist diese ein wesentlicher Hebel zur Erreichung der europäischen Klimaziele bis 2050 im Sinne des Konzepts „Twin Green and Digital Transition“.

Um die Sicherheit und den Datenschutz für Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten, kommen für Anwendungen im Bereich des E-Governments, wie etwa bei der ID Austria in Österreich, hohe technische Sicherheitsstandards (kryptografische Verfahren, Mehrfaktor-Authentifizierung) zum Einsatz.

Hinweis

Auf welchen Wegen sich Userinnen und User im Netz identifizieren können, lesen Sie im Beitrag „Digitale Identitäten: Elektronische Identifikation im Netz“.

E-Government in der EU: Wettbewerb, Messung, Entwicklung

Zu den „internationalen Digitalisierungsindizes“, die den Grad der Digitalisierung in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) messen, gehört der „E-Government Development Index“ (EGDI). Dieser ermittelt anhand einer Vielzahl von Indikatoren die Qualität und die Nutzung des digitalen Verwaltungsangebots und wird seit 2001 alle zwei Jahre veröffentlicht. Er ist von 0 bis 1 skaliert, wobei 1 den höchsten Wert angibt.

Laut EGDI 2022 befindet sich die digitale Verwaltung in Europa mit einem Wert von 0,8305 deutlich über dem globalen Durchschnitt (0,6102). Österreich liegt im internationalen Vergleich mit 0,88 im oberen Mittelfeld. Das dritte Mal in Folge führt Dänemark das Ranking an und erreichte zuletzt einen Wert von 0,97. Dahinter folgen Finnland (0,95), Schweden (0,94) und Norwegen (0,89).

Weitere Messinstrumente für den Digitalisierungsgrad in europäischen Ländern sind der „Index der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft“ (DESI) sowie die „E-Government-Benchmark“-Studie. Beide Vergleichsstudien wurden von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben.

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Index der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft (DESI)

Seit 2014 beleuchtet der jährlich erhobene „Digital Economy and Society Index“ (DESI) alle relevanten Aspekte der Digitalisierung in der EU und bewertet dabei etwa die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger, infrastrukturelle Bedingungen wie den 5G-Breitband-Ausbau und die Performance digitaler Verwaltungsservices.  

Die umfangreiche Erhebung definiert die vier Dimensionen „Humankapital“ (digitale Kompetenzen der Bevölkerung), „Infrastruktur“, „Einsatz digitaler Technologien durch Unternehmen“ sowie „digitale Verwaltungsservices“. Diese umfassen eine Vielzahl spezifischer Indikatoren, die in die Gesamtbewertung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten einfließen. Ein Indikator im Bereich „Einsatz digitaler Technologien durch Unternehmen“ ist etwa die Frage, in welchem Ausmaß künstliche Intelligenz für privatwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.

Im EU-27-Vergleich erreicht Österreich 2023 in den Bereichen „Humankapital“, „Einsatz digitaler Technologien durch Unternehmen“ und „digitale Verwaltungsservices“ überdurchschnittliche Ergebnisse.

E-Government-Benchmark

Auch die seit 2001 jährlich durchgeführte „E-Government-Benchmark“-Studie misst die Qualität staatlicher Online-Services in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Albanien, Island, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, der Schweiz und der Türkei. Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit 78 von 100 Punkten über dem EU-Durchschnitt (70 Punkte) auf Platz 14.

Ebenfalls per Punktesystem wird beurteilt, ob öffentliche Dienstleistungen und Informationen im Netz verfügbar beziehungsweise leicht auffindbar und barrierefrei zugänglich sind.

Die Bewertung öffentlicher Online-Dienste erfolgt anhand von vier Dimensionen:

  • Nutzer:innenfreundlichkeit: Die Online-Dienste erfüllen Qualitätskriterien wie mobile Ansicht (am Smartphone), geringe Ladezeiten und Feedback-Optionen.
  • Transparenz: Informationen über Dienstleistungen, Verwaltungsprozesse und die Datennutzung sind verständlich und leicht verfügbar.
  • Schlüsselvoraussetzungen: Technologische Mittel (eID, digitale Signatur) für die sichere Nutzung von behördlichen Online-Services werden niederschwellig bereitgestellt.
  • Grenzüberschreitende Dienste. Barrierefreier Zugang (zum Beispiel mehrsprachige Websites) zu Online-Diensten ist für Personen aus dem Ausland vorhanden und kann genutzt werden.

eGovernment Monitor: Vergleichsstudie für die DACH-Region

Seit 2012 liefert der eGovernment Monitor einen jährlichen Lagebericht zur Nutzung digitaler Verwaltungsservices in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für den eGovernment Monitor 2023 wurden in Deutschland 8.000, in Österreich und der Schweiz jeweils 1.000 Befragungen durchgeführt. Laut Studie weist Österreich mit 70 Prozent die höchste Nutzungsquote im Bereich des E-Governments auf (Schweiz: 60 Prozent, Deutschland: 56 Prozent) und ist somit Vorreiter in der DACH-Region.

Hinweis

Die Europäische Kommission hat 2021 den Rahmen für eine digitale Identität der EU (EUid) geschaffen. Für mehr Informationen lesen Sie den Beitrag „Die Europäische digitale Identität (EUid): Anwendungsfälle der EUid-Brieftasche“.

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria