Belästigung und Cyber-Mobbing

Gerade Kinder werden im Internet oft zur Zielscheibe für Cyber-Mobbing oder Belästigung. Die Anonymität, die das Internet mit sich bringt, lässt die Hemmschwelle für derartige Taten sinken. Belästigungen und Cyber-Mobbing beschränken sich aber nicht nur auf herkömmliche Webseiten, sondern treten auch verstärkt über SMS oder Messenger am Smartphone auf. 

Cyber-Mobbing

Unter „Cyber-Mobbing“ (auch „Cyber-Bullying“ oder „Cyber-Stalking“ genannt) versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen von Personen im Internet oder über das Handy über einen längeren Zeitraum hinweg. Cyber-Mobbing kann über E-Mails, Messenger-Dienste, Chatrooms, soziale Netzwerke, aber auch über Foto- oder Videoplattformen ausgeführt werden. Bei Handys kommen zusätzlich noch unerwünschte SMS, lästige Anrufe oder Aufnahmen mit der Handykamera hinzu.

Besonderheiten von Cyber-Mobbing

  • Inhalte im Internet verbreiten sich sehr rasch und an ein großes Publikum. Einmal Veröffentlichtes ist oft nicht mehr zu entfernen.
  • Cyber-Mobbing endet nicht mit Schul- oder Arbeitsschluss und macht auch vor den eigenen vier Wänden nicht Halt – es sei denn, man nutzt in der Freizeit kein Handy oder Internet.
  • Menschen, die andere online mobben, tun dies oft (scheinbar) anonym. Deshalb sinkt bei den Täterinnen und Tätern die Hemmschwelle, weil sie den Betroffenen nicht in die Augen sehen müssen. Über Konsequenzen wird meist kaum nachgedacht – auch nicht über die rechtlichen.

Was sagt das Gesetz

Für Mobbing gibt es keine Rechtfertigung und es ist kein Kavaliersdelikt. Mobbing über das Internet kann strafbar sein. Dazu gibt es eine Reihe an gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel:

  • Seit 1.1. 2016 ist Cyber-Mobbing als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert (§ 107c StGB "Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems").
  • Auch Stalking (also das beharrliche Verfolgen von Opfern, § 107a StGB) ist seit 2006 in Österreich strafbar – das gilt auch für die „virtuelle“ Welt.
  • Ebenfalls kann man sich durch Postings in Online-Foren oder sozialen Netzwerken, die den Tatbestand der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllen, strafbar machen.
  • Es besteht gesetzlich auch ein Recht auf Wahrung der Privatsphäre. Dieses Recht verbietet die Veröffentlichung und Verwertung von privaten Informationen. Ein Schadenersatz ist hier insbesondere für bloßstellende Veröffentlichungen vorgesehen. Auch Briefe, Tagebücher und andere vertrauliche Aufzeichnungen dürfen ohne Zustimmung der Verfasserin bzw. des Verfassers nicht veröffentlicht werden.

Bis zum 14. Geburtstag gilt man als unmündige Minderjährige bzw. unmündiger Minderjähriger und ist damit nicht strafbar, selbst wenn man gegen ein Gesetz verstößt. Ab 14 Jahren bis zur Volljährigkeit kommt betreffend des Strafausmaßes das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Jedoch können Eltern in jedem Fall schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Nähere Informationen zur "Belästigung im Internet" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Grooming

Beim sogenannten „Grooming“ versuchen sich Erwachsene aus sexuellem Interesse gezielt mit Kindern und Jugendlichen „anzufreunden“. Menschen mit dieser Neigung werden im allgemeinen Sprachgebrauch als „pädophil“ bezeichnet.

Sie gehen dabei sehr geschickt vor und geben sich in Chats, Foren und sozialen Netzwerken oft als gleichaltrig aus. So versuchen sie, sich das Vertrauen der Minderjährigen zu erschleichen und ihnen möglichst viele Informationen über Wohnort, Interessen, Schule etc. zu entlocken. Oft schicken Pädophile auch anzügliche Fotos (sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern) und bezeichnen das als „normal“ – aber normal ist das sicher nicht. Das Ziel dieser Menschen ist meist ganz klar ein „reales“ Treffen mit ihren Opfern und dabei möchten sie sicher nicht nur auf ein Eis gehen.

Triff dich daher nie alleine mit fremden Internetbekanntschaften, sondern nur in Begleitung eines Erwachsenen, dem du vertraust. Wenn dir etwas komisch vorkommt, beende am besten sofort den Kontakt.

Nähere Informationen zur "Pornografie im Internet" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Sexting

„Sexting“ setzt sich aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) zusammen und beschreibt einen Trend: Immer mehr Jugendliche machen von sich selbst oder anderen erotische Fotos bzw. Nacktaufnahmen und versenden diese per Handy an Freundinnen und Freunde sowie Bekannte.

Oft landen die Bilder auch im Internet, zum Beispiel in sozialen Netzwerken oder Foto-Communities, und werden von dort an ein großes Publikum verbreitet. In vielen Fällen werden die anzüglichen Bilder vorerst „nur“ zwischen Pärchen oder besten Freundinnen bzw. Freunden verschickt, zum Beispiel als eine Art Liebes- oder Freundschaftsbeweis oder zum Flirten. Wenn die Beziehungen oder Freundschaften aber in die Brüche gehen, landen einige der Fotos aus Rache auf diversen Handys bzw. öffentlich im Web. Sind solche Bilder einmal im Umlauf, besteht oft keine Möglichkeit mehr, deren Verbreitung zu stoppen. Auch wenn Fotos in sozialen Netzwerken beispielsweise nur für „Freundinnen“ bzw. „Freunde“ freigegeben sind, ist nicht ausgeschlossen, dass diese in falsche Hände geraten.

Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger ist illegal und kann rechtliche Konsequenzen haben. Es gibt also kein „Safer Sexting"!

Nähere Informationen dazu finden sich in der Broschüre "Sexting" auf Saferinternet.at.

Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)