Kfz-Notrufdienst eCall: Funktion und Datenschutz

Mit dem EU-weiten Notrufsystem „eCall“ werden Einsatzkräfte nach einem Verkehrsunfall automatisch alarmiert, wodurch sich Unfallfolgen reduzieren lassen. Was alternative Notrufsysteme zu bieten haben und worauf Sie bei der Nutzung achten sollten, lesen Sie hier.

Hände schützend über Spielzeugauto gehalten (Symbolbild für eCall)
Elektronische Notrufsysteme. Foto Adobe Stock

Elektronische Notrufsysteme in Fahrzeugen verkürzen nach einem Verkehrsunfall die Zeit bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte. Dadurch können Menschenleben gerettet werden. Neben dem von der EU vorgeschriebenen eCall gibt es auch alternative Angebote, die für neu zu typisierende Fahrzeugmodelle ebenfalls anerkannt werden. Sogenannte TPS-eCall-Systeme (TPS: „Third Party Service“, Drittanbieterdienst) unterscheiden sich jedoch in mancher Hinsicht vom eCall-Service.

Was ist ein eCall-System?

Seit 31. März 2018 müssen Pkw und Lkw mit bis zu 3,5 Tonnen Gewicht serienmäßig vom Hersteller mit einem eCall-System („Emergency Call“) ausgestattet werden, bevor sie in der Europäischen Union typisiert und verkauft werden können. Dabei handelt es sich um ein automatisches Notrufsystem, das nach einem Verkehrsunfall die Einsatzkräfte informiert und dafür sorgt, dass diese zeitnah am Unfallort eintreffen können.

Wie funktioniert eCall?

Das eCall-System im Auto setzt sich aus Sensoren, einem GPS für die Positionsbestimmung, einer im Fahrzeug verbauten SIM-Karte sowie einer Mobilfunkantenne und einer Freisprecheinrichtung zusammen. Die Sensoren registrieren Aufpralle und kontaktieren beim Auslösen des Airbags automatisch die europäische Notrufnummer 112. Der eCall stützt sich auf den Mobilfunkstandard GSM („Global System for Mobile Communications“) und funktioniert europaweit überall dort, wo Mobiltelefone wenigstens minimalen Empfang haben.

Die Einsatzzentrale baut eine Gesprächsverbindung auf, um via Freisprechanlage Kontakt zur Lenkerin oder zum Lenker herzustellen. Anschließend versuchen die Einsatzkräfte mehr über die Unfallsituation zu erfahren, zum Beispiel erlittene Verletzungen. Vom eCall-System übermittelte Daten helfen den Einsatzkräften, rasch zu reagieren. 

Der folgende Minimaldatensatz wird per eCall automatisch an die Notrufnummer gesendet:

  • Zeitpunkt des Unfalls
  • Position des Fahrzeugs
  • Fahrtrichtung (wichtig auf Autobahnen und in Tunneln)
  • Antriebsart des Fahrzeugs
  • Anzahl der angegurteten Personen im Fahrzeug
  • Fahrgestellnummer
  • Service-Provider-ID
  • Information, ob der Notruf manuell oder automatisch erfolgt ist (eCall-Qualifier)

Achtung

Ein manueller eCall-Notruf sollte nur bei einem Unfall mit Verletzten oder bei medizinischen Problemen wie einem Herzinfarkt abgesetzt werden. Ein solcher Anruf, der über einen SOS-Knopf im Fahrzeug erfolgt, wird in der Einsatzzentrale als besonders dringender Notruf angezeigt.

Das Fahrzeug nachrüsten: TPS-eCall als Alternative

Bei einem TPS-eCall-System handelt es sich um einen kostenpflichtigen Zusatzdienst, der anstelle des EU-weit verpflichtenden eCall-Systems in neu zu genehmigenden Fahrzeugmodellen installiert werden kann. Wenn Kundinnen und Kunden den privaten Dienst bevorzugen, kann das eCall-System vom Fahrzeughersteller deaktiviert werden.

Private Notrufdienste sind für gewöhnlich an das Infotainment-System angeschlossen und lassen sich über dieses steuern. Der Notruf wird zunächst an eine Telefonzentrale des Herstellers abgesetzt, ehe die Unfallmeldung an die zuständigen Einsatzkräfte weitergeleitet wird. Aus diesem Grund kann es beim TPS-eCall länger dauern, bis die Rettungskräfte alarmiert werden.

Im Gegensatz zu Systemen von privaten Anbietern funktioniert der gesetzlich vorgeschriebene eCall-Notrufdienst europaweit und nutzt dabei stets das Mobilfunknetz mit dem stärksten Empfang, um eine Telefonverbindung zur Rufnummer 112 herzustellen.

Datenschutz bei eCall-Systemen

Als passives System wird eCall nur nach einem Unfall aktiv – ein Bewegungsprofil oder Daten zum Fahrverhalten werden durch das eCall-System nicht erstellt. Gemäß den geltenden Datenschutz-Regelungen werden die an die Einsatzzentrale übermittelten Daten nicht dauerhaft gespeichert.

Welche Behörden für die Entgegennahme von 112-Notrufen zuständig sind, ist innerhalb Europas unterschiedlich geregelt. In Österreich werden eCalls von den Landesleitzentralen der Polizei beantwortet. Das bei Verkehrsunfällen greifende Sicherheitspolizeigesetz (§ 58e SPG: Zentrale Datenanwendung zur Einsatzunterstützung) ermöglicht es den Einsatzkräften, Identifikations- und Erreichbarkeitsdaten, den eCall-Mindestdatensatz, Informationen über Grund und Art des Einsatzes sowie Kfz-Kennzeichendaten von Personen zu verarbeiten, die von einem Notruf oder Rettungseinsatz betroffen sind. Diese Daten müssen nach Beendigung und Evaluierung des Einsatzes, spätestens 18 Monate nach dem Unfall, gelöscht werden.

TPS-eCall-Dienste beruhen auf privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Anbieter und seinen Kundinnen und Kunden. Die Datenübertragung erfordert daher eine vertragliche Zustimmung der Lenkerin oder des Lenkers. Userinnen und User sollten darauf achten, ob mit der Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch einem Datenaustausch mit Dritten zugestimmt wird: Die Hersteller könnten Daten zum Fahrverhalten profitabel an Versicherungen, Kfz-Werkstätten oder andere Unternehmen verkaufen. Ist in den AGB ein solcher Passus zur Datenweitergabe an Dritte enthalten, sollten Personen, denen Datensicherheit ein Anliegen ist, von einem Vertragsschluss absehen.

Hinweis

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website e-call.at. Fragen und Antworten zum eCall-System finden Sie außerdem hier.

Letzte Aktualisierung: 11. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria