Rabattaktionen und Black Friday: Unseriöse Geschäftspraktiken und Tipps gegen Internetbetrug

Rund um Aktionen wie „Black Friday“ ist beim Onlineshopping besonders Acht zu geben: Betrügerinnen und Betrüger nützen die Gelegenheit, um mit Fake-Shops oder gefälschten Waren im Netz auf Betrugsopfer zu lauern. Erfahren Sie mehr über sichere Online-Einkäufe im Interview mit VKI-Rechtsexpertin Elisabeth Barth.

Black Friday Symbolbild für Online-Shopping
Online-Rabatte.  Foto Adobe Stock

Unseriöse Geschäftspraktiken, Fake-Shops und Angebote, die Sie besser meiden: Wer online einkauft, sollte sich dieser Risiken – auch abseits des „Black Friday“ und sonstiger Rabattaktionen im Internet – bewusst sein. Mit welchen Verkaufstricks Onlinehändlerinnen und -händler zu unüberlegten Einkäufen verleiten und mit welchen Verhaltensregeln Sie sich auch vor Internetbetrug und Fake-Shops hüten, lesen Sie im Interview mit Elisabeth Barth, Juristin und Mitarbeiterin am Europäischen Verbraucherzentrum Österreich im Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Online-Rabatt-Aktionen im Fokus: Black Friday 

Welche unseriösen Verkaufspraktiken gibt es im Rahmen von Aktionstagen wie „Black Friday“?
Elisabeth Barth: In der Regel werden Wochen oder Monate vor der Aktion Preise erhöht, um dann langsam wieder Richtung Rabattaktion reduzieren zu können und den Kundinnen und Kunden das Gefühl zu geben, zu einem besonders günstigen Preis einzukaufen.

Vor welchen Betrugsszenarien sollten sich Konsumentinnen und Konsumenten im Kontext von Rabattaktionen schützen?
Barth: Insbesondere bei Online-Käufen gibt es neben vielen seriösen Anbietern auch viele unseriöse Webshops und Fake-Shops, deren Firmensitze auch außerhalb von Europa, etwa in Asien oder in den USA, liegen. Hier hat man das Problem, dass die Unternehmen nicht greifbar sind und es keine Adressaten bei Problemen gibt.

Unser Rat ist in solchen Fällen immer, sich die Website genau anzusehen: Gibt es ein Impressum? Ist das Impressum vollständig? Gibt es einen Unternehmensnamen und eine Postanschrift? Eine E-Mail-Adresse? Das heißt, man sollte sich im Vorfeld vergewissern, ob es einen Vertragspartner gibt, an den man sich wenden kann, wenn es ein Problem gibt. Auch sprachliche Auffälligkeiten auf der Website, die darauf hinweisen, dass ein Übersetzungstool verwendet wurde, können ein Warnsignal sein, dass die Website unseriös ist. Auch wenn im Vorfeld darauf bestanden wird, dass nur per Vorauskasse bezahlt werden kann, sollte man hellhörig sein. Mit der Kreditkarte oder mit anderen Bezahlmethoden kann ich die Überweisung meist zurückholen. Wenn ich im Voraus bezahle, ist mein Geld weg – dann bin ich auf die Kooperation des Unternehmens angewiesen.

Tipp

Nutzen Sie den Fake Shop-Detector als kostenlose Browser-Erweiterung, um rechtzeitig vor betrügerischen Onlineshops gewarnt zu werden.

Was sind die drei häufigsten Gründe, warum Userinnen und User sich bei Ihnen melden und um Hilfe ansuchen?
Barth: Am häufigsten wenden sich Konsumentinnen und Konsumenten an uns, weil sie vorschnell etwas gekauft haben, also auf ein Angebot hereingefallen sind, das als günstig angepriesen wurde. Die Konsumentinnen und Konsumenten wissen sehr oft auch nicht, wer der Vertragspartner ist beziehungsweise bei wem sie bestellt haben – zwar gibt es eine Website, aber das Impressum fehlt. In solchen Fällen können wir nicht helfen. Sehr häufig sind auch Beschwerden, weil das gelieferte Produkt nicht dem Angebot entspricht. Dabei wurde meist günstige Ware aus dem Ausland via Dropshipping bestellt, wo es zwar einen Händler in Europa gibt, das Warenlager aber außerhalb Europas liegt.

Wie können sich Userinnen und User vor unseriösen Online-Angeboten und betrügerischen Webshops schützen?
Barth: Um sich vor unseriösen Angeboten und Betrug zu schützen, raten wir grundsätzlich, sich bei einem Einkauf nicht drängen zu lassen. Außerdem gilt: Immer, wenn es zu schön ist, um wahr zu sein, ist es das auch nicht. Das heißt, schauen Sie immer im Impressum der jeweiligen Website nach und überprüfen Sie, ob die Kontaktdaten, Firmenlaut und Adresse des Unternehmens angeführt sind. Dabei handelt es sich um gesetzlich verpflichtende Angaben. Prinzipiell kann überall bestellt werden, solange man sich über Folgendes klar ist: Befindet sich das Handelsunternehmen nicht in Europa, ist die Rechtsdurchsetzung bei Aufkommen eines Problems schwierig bis unmöglich.

Hinweis

Hier geht es zum Videobeitrag mit Elisabeth Barth. Weiterführende Informationen, wie Sie sicher online einkaufen, finden Sie außerdem hier: „Online-Shopping: Vorsichtsmaßnahmen“.

Welche Informationspflicht müssen Händlerinnen und Händler in Bezug auf Preisangaben und Rabatte erfüllen?
Barth: Grundsätzlich müssen Händlerinnen und Händler die Preise auszeichnen, sie sind aber frei in der Preisgestaltung, wodurch es für Konsumentinnen und Konsumenten schwieriger wird. Wir raten deshalb dazu, sich im Vorfeld zu informieren, also die Preise schon Wochen früher zu vergleichen. So können Sie erst beurteilen, was der wahre Marktpreis ist und ob es sich tatsächlich um ein Schnäppchen handelt.

Welche Nachteile können durch die Preispolitik der Onlineshops für Konsumentinnen und Konsumenten entstehen?
Barth: Die Preispolitik verführt zu spontanen Einkäufen. Es werden also Produkte gekauft, weil sie vermeintlich besonders günstig sind, obwohl man sie nicht braucht oder sonst nicht gekauft hätte. Allgemein raten wir immer dazu, bewusst und überlegt einzukaufen. Besonders im Internet sollte sich jede und jeder im Vorfeld darüber informieren, bei welchem Vertragspartner, also bei welchem Unternehmen, gerade eingekauft wird.

Gibt es auch im stationären Handel Verkaufstricks, über die Konsumentinnen und Konsumenten informiert sein sollten?
Barth: Auch im stationären Handel gibt es natürlich „Black Friday“-Angebote und Rabattaktionen, die aufwendig beworben werden. Um Kundinnen und Kunden anzulocken, wird das Geschäft entsprechend dekoriert. Verknappung als Verkaufstrick ist auch hier oft anzutreffen: So günstig kaufen Sie nur an diesem Tag, oder es gibt nur eine begrenzte Menge eines Produkts. Wer im Geschäft einkauft, sollte außerdem bedenken, da es im stationären Handel kein Rücktrittsrecht gibt und der Kauf also verbindlich ist. Bietet das Unternehmen eine Umtauschmöglichkeit freiwillig an, kann ich die Ware im Nachhinein zurückgeben oder umtauschen. Aber im Gegensatz zum Online-Kauf bin ich im stationären Handel gebunden und sollte daher auch hier zweimal überlegen, ob die Ware benötigt wird.

Welche Tipps haben Sie für Userinnen und User, die günstig und sicher im Internet einkaufen möchten?
Barth: Nicht übereilt kaufen, sondern genau überlegen, was man wirklich braucht. Wenn Userinnen und User auf einer unbekannten Website landen, sollte das Impressum kontrolliert werden: Wo hat das Unternehmen seinen Sitz, gibt es eine Anschrift in Europa, die man bei Problemen kontaktieren könnte? Wenn man außerhalb von Europa bestellt, sollte einem klar sein, dass man unter Umständen Zoll zahlt und Probleme bei Reklamationen und Rücksendungen haben könnte, falls die Ware defekt ankommt. Seien Sie unbedingt vorsichtig, wenn es darum geht, einen Betrag im Voraus zu zahlen. Gerade bei unbekannten Unternehmen immer eine sichere Bezahloption wählen. Eine sichere Methode zum Bezahlen ist etwa die Kreditkarte. Wenn man das Unternehmen nicht erreichen kann, kann man über ein Chargeback (Rückererstattungsansuchen) das Geld vom Kreditunternehmen zurückbekommen.

Tipp

Wie Sie Weihnachtsgeschenke online bestellen und dabei Fallstricke durch Internetbetrug meiden, erfahren Sie anhand von fünf Szenarien im Beitrag „Expertentipps für ein sicheres Online-Shopping zu Weihnachten“.

Letzte Aktualisierung: 24. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria