Vorsicht bei der Urlaubsplanung: luxfewo.de zockt Urlauber/innen ab

Die gefälschte Plattform luxfewo.de bietet angeblich luxuriöse Unterkünfte an der Ostsee an. Wer eine Anzahlung leistet verliert viel Geld und bekommt keine Gegenleistung.

Urlaubsreise IT-Sicherheit
Besonders gut aufpassen bei der Urlaubsbuchung vor betrügerischen Portalen.  Foto Adobe Stock

Urlaubsunterkünfte lassen sich bequem und schnell über das Internet buchen. Problematisch ist, dass durch die Anonymität im Internet hinter Buchungsplattformen Betrüger stecken könnten. Vor Ferien- oder Urlaubsbeginn häufen sich die unseriösen Anbieter von Fake-Plattformen, die Ferienwohnungen oder Sommerhäuser zur Vermietung bereitstellen. Luxfewo.de ist eine der Buchungsseiten, die Unterkünfte an der Ostsee zu besonders billigen Preisen und schneller Verfügbarkeit anbieten. Werden die geforderten 50% als Anzahlung einbezahlt, verschwinden die Kriminellen mit dem Geld. Eine aufrechte Buchung gibt es nicht und einen Ansprechpartner sucht man vergeblich.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten einige Dinge vor der Buchungsanfrage überprüft werden. Ein Blick auf die Liste der unseriösen Buchungsplattformen (https://www.watchlist-internet.at/liste-urlaubsbuchung/) ist in der Regel sinnvoll. Außerdem sollte vorab im Internet nach der Plattform recherchiert werden. Eventuell gibt es schon Warnhinweise oder negative Rezensionen über die Anbieterin/den Anbieter. Finden sich keine Informationen, ist man möglicherweise das erste Opfer. Hinter zu günstigen Preisen und unglaubwürdigen Angeboten können sich unseriöse Betreiber/innen verstecken.

Auch bei Werbung, die über Social Media-Kanäle geschalten wird, ist Misstrauen angebracht. Durch die Reichweite können Betrüger ihre Opfer auf Zielgruppen beschränken. Die Masche ist meistens die gleiche: Fake-Anbieter/innen ziehen mit gefälschten Webseiten gutgläubigen Menschen Geld aus der Tasche.

Vorauszahlungen sollten nur dann geleistet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Plattformbetreiber/innen seriös sind. Denn es ist schwierig bis unmöglich, einmal bezahlte Beträge wieder zurückzubekommen. Alternativ kann das Bank- oder Kreditkartenunternehmen kontaktiert werden, um eine Kulanzlösung zu verhandeln. Parallel dazu sollte auch eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Ungereimtheiten im Impressum, wie eine falsche UID-Nummer, ein nichtexistierender Firmensitz oder fehlende Kontaktdaten, sind ein Warnsignal, dass hier etwas nicht stimmen kann.

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Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2021

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria