Kleinanzeigenbetrug: Wenn Reisepass und Bankbeleg gefälscht sind
Wer als Verkäufer/in auf einer Kleinanzeigenplattform unterwegs ist, kann es unter Umständen mit Kriminellen zu tun bekommen: Ein vermeintlicher Interessent für einen Motorradkauf wollte mit dem gestohlenen Foto eines Reisepasses und gefälschten Bankbelegen an das Geld seiner Opfer.
Kleinanzeigenplattformen erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit. Es gibt praktisch nichts, was man dort nicht findet. Ein gefühlt grenzenloser virtueller Marktplatz. Dass auf diesem auch Motorräder angeboten werden, überrascht somit nicht. Dass derart kostspielige Artikel besonders häufig Kriminelle anziehen, dürfte auch niemanden schockieren.
In der jüngeren Vergangenheit wurde eine spezielle Betrugsmasche auffallend häufig gemeldet. Sie ist ein Musterbeispiel für Kleinanzeigenbetrug – garniert mit Identitätsmissbrauch. Den konkreten Ablauf zu kennen ist der beste Schutz davor, in die Falle zu tappen.
Die Kontaktaufnahme
Herr W. möchte sein Motorrad privat verkaufen und inseriert es deshalb nicht nur auf mehreren passenden Portalen, sondern auch auf einer Kleinanzeigenplattform.
Schon nach kurzer Zeit meldet sich ein Interessent. Im konkreten Fall ein angeblicher finnischer Staatsbürger. Er befindet sich zwar aktuell in seiner Heimat, will das Motorrad aber „so schnell wie möglich kaufen“ und würde es „nach Absprache und Besichtigung vor Ort“ auch direkt selbst abholen.
Um den Eindruck eines realen Gesprächs zu erzeugen, erkundigt sich der Interessent nach dem Endpreis, dem aktuellen Zustand und mehr Bildern. Am Ende willigt er – wenig überraschend – ein. Man einigt sich auf einen Kaufpreis von 17.000 Euro.
Das Problem
Aber: Seit der ersten Kontaktaufnahme hat sich „leider“ etwas geändert. Der Interessent kann nun doch nicht mehr selbst kommen und das Motorrad abholen.
„Wie in der Anzeige beschrieben, würde ich es vorgezogen haben, zu kommen und das Fahrzeug zu sehen, aber ich kann nicht ins Ausland reisen jetzt wegen der Arbeit (ich bin ein Bauingenieur).“
Zum Glück gibt es einen Plan B. Der Interessent beauftragt eine Spedition, die das Motorrad abholt und nach Finnland transportiert. Selbstverständlich übernimmt er alle dafür anfallenden Kosten.
Der Reisepass
Außerdem liefert der vermeintliche Finne – gänzlich unaufgefordert – einen Identitätsnachweis und eine Adresse in Salo, einer Kleinstadt zwischen Turku und Helsinki.
„Für den Kaufvertrag finden Sie meine Daten und eine eingescannte Kopie des Personalausweises.“
Eine typische Vorgehensweise von Kriminellen. Sie nutzen vermeintliche Passkopien oder Selfies mit anderen Ausweisen, um ihr Gegenüber in Sicherheit zu wiegen. Tatsächlich wurden alle verwendeten Infos und Bilder entweder zuvor mit anderen Maschen erbeutet oder sind schlicht und einfach Fälschungen.
Vermeintliche Transportgebühr als Falle
Kurz darauf erhält das Opfer eine vermeintliche Zahlungsbestätigung der tatsächlich existierenden schwedischen „Resurs“-Bank. Diese sieht auf den ersten Blick legitim aus. Auffällig ist allerdings, dass der Käufer um 1.080 Euro mehr überwiesen hat als vereinbart.
Eine Erklärung dafür folgt am Ende des Dokuments. Dort ist unter der Überschrift „Important Notice“ zu lesen:
„XXX : Transferred a total sum of € 18,080.00 in which € 1,080.00 was added for transport service fee. According to our broker service policy, you have to pay in advance the transport fee Which was added to the total payment bevor the money can be credited to your bankaccount.“
Frei übersetzt heißt das so viel wie:
- Der Interessent hat 18.080 Euro überwiesen. Die zusätzliche 1.080 Euro sind für die Deckung der anfallenden Transportkosten gedacht.
- Die Regularien der Bank verlangen, dass der Verkäufer die Transportkosten bezahlt.
- Damit er das eben nicht aus eigener Tasche machen muss, hat der Käufer die fälligen Gebühren auf den ausgehandelten Preis aufgeschlagen.
- Um den vorgemerkten Betrag für das Motorrad zu erhalten, muss der Verkäufer nur noch die Transportgebühr bezahlen, dann kann das Geschäft abgeschlossen werden.
In Wahrheit gibt es aber keine wartende Überweisung. Die Betrugsmasche soll lediglich das Opfer dazu bringen, die angeblich fällige Transportgebühr zu bezahlen. Die übermittelte IBAN hat mit der tatsächlich existierenden Resurs-Bank nichts zu tun. Das Geld landet direkt bei den Kriminellen, die danach in der Regel den Kontakt abbrechen und nicht mehr erreichbar sind. Das Opfer bleibt auf seinem Motorrad sitzen und ist um 1.080 € ärmer.
Im Überweisungsbeleg wird die „Berge Logistics“ als beauftragtes Transportunternehmen angeführt. Ein realer, in Spanien ansässiger Betrieb, der in die Masche natürlich nicht involviert ist. Er dient lediglich als Deckmantel und vermeintliche Legitimation.
Woran der Kleinanzeigenbetrug zu erkennen ist
Da die dargestellte Betrugsmasche stets nach dem gleichen Schema abläuft, ist sie im Grunde recht einfach zu entlarven. Man muss lediglich wissen, worauf zu achten ist.
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Absenderadresse: Die Benachrichtigungen der Bank stammen von keinem offiziellen E-Mail-Account des Geldinstituts. Im konkreten Fall lautete die Absenderadresse „resurs_online@monmail.com“. Bei Monmail handelt es sich um einen einfachen Freemail-Anbieter. Dort kann jeder und jede einen Account anlegen.
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Fälschungen: Die übermittelten Zahlungsbelege wirken auf den ersten Blick zwar legitim, überstehen eine genauere Überprüfung aber nicht. Die verwendeten Grafiken sind oft ungewöhnlich verzerrt oder verschwommen. Die einzelnen Elemente „harmonieren“ nicht, alles wirkt irgendwie zusammengestöpselt.
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Erfundene Gebühren: Keine Bank hält eine in Auftrag gegebene Überweisung zurück, weil der Empfänger noch eine Liefergebühr zahlen muss.
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Beweise ohne Aufforderung: Übermitteln vermeintliche Interessent/innen ungefragt Reisepassscans oder Selfies mit anderen Dokumenten, ist Vorsicht angebracht. Damit wollen Kriminelle ihre Opfer oftmals in falscher Sicherheit wiegen.
In die Kleinanzeigenfalle getappt? Das können Sie tun!
Hat die Masche funktioniert und das Opfer zu einer Überweisung animiert, ist rasches Handeln besonders wichtig. Die Wahrscheinlichkeit einer Rückbuchung ist ohnehin sehr gering, wer zu lange wartet, verspielt aber auch noch die letzte Chance.
- Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und schildern Sie die Situation! Die Expert/innen wissen, was zu tun ist und ob noch Chancen auf eine Rückbuchung bestehen.
- Wenden Sie sich an den Kundenservice der Plattform, über die der „Verkauf“ gelaufen ist!
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! In vielen Fällen benötigen Finanz- und andere in den Fall involvierte Institute eine derartige polizeiliche Bestätigung des Betrugs.
- Bleiben Sie wachsam! Da die Kriminellen über Ihre Kontaktdaten verfügen, werden Sie sehr wahrscheinlich versuchen, Sie mit einer anderen Masche zu ködern.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)