Gefälschte Post-Rechnung: Wenn der QR-Code in die Falle führt

„Das Paket ist auf dem Weg, Sie können den Betrag jetzt überweisen!“ Kriminelle versuchen über fingierte Kleinanzeigen-Verkäufe an die Kreditkartendaten und das Geld ihrer Opfer zu kommen. Als vermeintliche Bestätigung für den Versand übermitteln sie das Foto einer Rechnung der Post AG. Aber Achtung: Hier ist alles gefälscht!

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Foto: Adobe Stock

Fake-Rechnung: So läuft der Post-Betrug ab

Um einen Deal über eine Kleinanzeigenplattform zu finalisieren, übermittelt der angebliche Verkäufer das Foto einer Rechnung der Post AG. Der darauf abgebildete Kassazettel soll beweisen, dass die Ware versendet wurde und der Käufer den vereinbarten Betrag nun überweisen kann. Die Falle ist aufgebaut – und so schnappt sie zu:

  • Das Opfer scannt den auf der Rechnung abgedruckten QR-Code.
  • Dadurch wird es auf eine gefälschte Zahlungsseite weitergeleitet.
  • Dort greifen die Kriminellen Kreditkarteninformationen ab.
  • Mit der Freigabe der Zahlung landet das Geld direkt bei den Betrüger/innen.

Den vermeintlich über die Kleinanzeigenplattform erstandenen Artikel sieht das Opfer natürlich nie. Weitere Kontaktaufnahmen ignorieren die Drahtzieher, in den meisten Fällen löschen sie ihr Profil.

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So sieht sie aus, die Fake-Rechnung. Foto: ÖIAT
Achtung

Immer auf der Plattform bleiben! Seriöse Kleinanzeigenplattformen bieten die Möglichkeit, alle Bezahl- und Versandvorgänge über ein internes Sicherheitssystem laufen zu lassen. Ver-/Käufer/innenschutz inklusive. Im konkreten Fall liegt der Verdacht nahe, dass das Opfer raus aus der Plattform und hinein in einen Messenger wie etwa WhatsApp gelockt wurde. Dort greifen keinerlei Security-Mechanismen.

Daran ist die Falle zu erkennen

Unterm Strich haben wir es mit einer durchaus gut gemachten Fälschung zu tun, die auf den ersten Blick als Original durchgehen könnte. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich aber deutliche Unterschiede.

  • Preis: Der Inlandsversand von Paketen bis 1kg kostet bei der Post nicht 2,20 Euro.

  • Käuferschutz: Einen klassischen Käufer-/Verkäuferschutz, wie er etwa bei vielen Kleinanzeigenportalen angeboten und auf der vorliegenden Rechnung erwähnt wird, gibt es bei der Post nicht.

  • QR-Code und Link: Beide führen nicht zu offiziellen Portalen der Post AG.

Dazu kommen zwei Punkte, die im Alltag zwar nur für Post-Insider relevant sind, an dieser Stelle aber dennoch angeführt werden sollen. Die Bezeichnung des Postpartners im Rechnungskopf sieht zwar echt aus, unterscheidet sich aber von der tatsächlichen Schreibweise. Zudem passt die Rechnungsnummer nicht zum angegebenen Postpartner.

Hinweis

Im Zweifelsfall nachfragen! Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie es mit einer echten Post-Rechnung zu tun haben, wenden Sie sich an Ihren nächsten Postpartner oder den Kundenservice!

In die Falle getappt? Reagieren Sie umgehend!

Die vorgestellte Betrugsmasche fokussiert auf die Kreditkartendaten der Opfer. Deshalb ist es wichtig, so rasch wie möglich aktiv zu werden.

  • Kontaktieren Sie so rasch wie möglich Ihr Kreditkartenunternehmen und schildern Sie die Situation! Eventuell muss die Karte dauerhaft gesperrt werden.

  • Sichern Sie alle relevanten Beweismittel! Fertigen Sie Screenshots an!

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

Letzte Aktualisierung: 1. April 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)