FinanzOnline-Phishing: Kriminelle drohen mit Hausratpfändung

Oh Schreck: Eine Pfändung des Hausrats droht, weil ein offener Betrag trotz mehrerer Mahnungen nicht bezahlt worden sein soll. Genau das behauptet derzeit eine E-Mail, die angeblich von FinanzOnline stammt. Tatsächlich handelt es sich dabei aber nicht um eine echte Zahlungsaufforderung.

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Foto: Adobe Stock

Immer wieder erhalten Menschen behördlich wirkende E-Mails, die Druck machen und Angst auslösen sollen. Auch in diesem Fall versuchen Kriminelle, mit einer drastischen Drohung Empfänger/innen zu verunsichern und zu einer schnellen Reaktion zu bewegen.

Wie sieht die E-Mail aus?

Der Betreff „Wichtige Information zu Ihrer Steuerzahlung 75203770“ sorgt sofort für Alarm. Als Absender wird finanzonline.at angezeigt – auf den ersten Blick wirkt alles offiziell.

Die E-Mail behauptet, ein offener Betrag von 1.200,03 Euro sei noch nicht bezahlt worden. Angeblich habe es bereits mehrere Mahnungen gegeben, und die Forderung stamme aus dem Steuerjahr 2024.

Phishing Finanzonline
Löschen Sie die Nachricht von Ihrem Gerät. Foto: ÖIAT

Willkommen bei FinanzOnline!

Hinweis Info 1:

Sie haben einen offenen Betrag mit dem Vermerk ZB-59318090-599959, der trotz mehrfacher Mahnungen bislang nicht beglichen wurde.

Diese Forderung ergibt sich aus einer jährlichen Abrechnungskorrektur für das Steuerjahr 2024. Frühere Guthaben bleiben hiervon unberührt.

Falls keine Zahlung erfolgt, wird am 10.03.2026 der Gerichtsvollzieher mit der vorläufigen Pfändung Ihres Hausrats beginnen.

Zahlungsreferenz:
ZB-01338188-31729

Gesamtbetrag:
€1200.03

Rechnungsnummer:
74233483737

[Jetzt bezahlen]

Dann kommt die Drohung: Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werde am 10.03.2026 ein Gerichtsvollzieher mit der vorläufigen Pfändung des Hausrats beginnen.

Darunter befindet sich ein Button mit einem Link, über den die angeblich ausstehende Forderung sofort bezahlt werden soll.

Was passiert beim Klick auf den Button?

Erfahrungsgemäß gelangen Betroffene auf eine Website, die dem FinanzOnline-Portal optisch täuschend ähnlich sieht. Dort werden sie aufgefordert, ihre Kreditkartendaten einzugeben, um den angeblich offenen Betrag zu begleichen.

Bei einer Überweisung landet das Geld direkt auf den Konten der Kriminellen. Auch die persönlichen Informationen sind nun in ihren Händen.

Hinweis

Behörden kündigen keine Gerichtsvollziehung oder Hausratspfändung per E-Mail an. Bei offenen Zahlungen erfolgt die Verständigung grundsätzlich schriftlich per Brief und in mehreren Schritten. Eine Pfändung wird niemals überraschend per Mail angekündigt, in solchen Fällen handelt es sich um einen Betrugsversuch.

So erkennen Sie den Betrugsversuch

  • Gefälschte Absenderadresse: Auf den ersten Blick wirkt die Mail offiziell. Bei näherer Prüfung zeigt sich meist eine abweichende oder manipulierte Adresse. Echte Mails von FinanzOnline enden in der Regel auf bmf.gv.at.

  • Ungewöhnlicher Versandweg: Behörden verschicken wichtige Zahlungsaufforderungen oder Pfändungsankündigungen grundsätzlich per Post.

  • Künstlicher Druck: Eine sofort angedrohte Wohnungspfändung wegen einer solchen Forderung ist äußerst unrealistisch.

  • Verdächtige Links: Links in E-Mails sollten immer misstrauisch machen. Auch die Websiteadresse stimmt nicht mit der von FinanzOnline überein.

  • Kreditkartendaten: Seriöse Organisationen verlangen niemals sensible Zahlungsinformationen per E-Mail.

Haben Sie schon Daten eingegeben? Das sollten Sie tun:

  • Kontaktieren Sie Ihre Bank und fragen Sie nach der Möglichkeit einer Rückerstattung. Die Erfolgschancen sind allerdings gering.

  • Melden Sie sich selbst bei FinanzOnline an und ändern Sie Ihr Passwort.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

  • Bleiben Sie besonders wachsam. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Kriminellen Sie unter einem neuen Vorwand erneut kontaktieren.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)