Fake-Website, echtes Impressum: Wenn sich Kriminelle als reale Unternehmen ausgeben
Betrüger/innen suchen gezielt nach Unternehmen, die über keinen eigenen Internetauftritt verfügen. Sie erstellen eine Website in deren Namen und verwenden die so aufgebaute Identität, um Opfer in die Falle zu locken. Was betroffene Unternehmer/innen gegen die Fake-Seiten tun können.

Identitätsdiebstahl: So gehen die Betrüger/innen vor
Kriminelle suchen gezielt nach real existierenden Unternehmen, die über keine eigene Website verfügen. Sie bauen eine Online-Präsenz im Namen besagter Unternehmen auf und nutzen diese, um nach außen den Anschein von Legitimität zu erwecken und ihre Opfer in Sicherheit zu wiegen. In der jüngeren Vergangenheit wurden uns etwa Fälle rund um Anwaltskanzleien oder Immobilienmakler gemeldet.
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Da die Unternehmen offiziell bei der Wirtschaftskammer eingetragen sind, existieren dazugehörige Informationen und Kontaktdaten. (Postadresse, UID-Nummer, Namen der Inhaber/innen etc.)
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Genau auf diese Daten haben es die Betrüger/innen abgesehen. Sie nutzen Sie, um daraus ein Fake-Impressum für ihre Website zu basteln, das zunächst jede oberflächliche Recherche übersteht. Die angegebenen Informationen stimmen ja mit jenen in den offiziellen Datenbanken überein. Das Unternehmen existiert, die Kontaktdaten stimmen, die Identifikationsnummern sind legitim.
Der Fake-Internetauftritt und das gefälschte Impressum dienen wie erwähnt als Köder. Wie die Falle in der Praxis konkret funktioniert, erklären wir im nächsten Abschnitt.
Identitätsdiebstahl: Zwei Betrugsfälle aus der Praxis
Die falsche Onlinepräsenz dient den Betrüger/innen als „offizielle“ Visitenkarte. Mit dieser im Rücken nähern sie sich ihren Opfern. Zwei Beschwerden aus der jüngeren Vergangenheit:
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Die Kriminellen geben sich zum Beispiel Anwält/innen aus, die ein insolventes Unternehmen vertreten und kontaktieren aktiv andere Unternehmen, um Güter aus der angeblichen Insolvenzmasse zu günstigen Preisen anzubieten. (Wir haben hier über die Masche berichtet.) Wer die Anwaltskanzlei „überprüfen“ möchte, kann dies auf der Fake-Website tun. Sie vermittelt Legitimität. Die Bezahlung ist – angeblich aus Gründen des Verkäufer/innenschutzes – nur per Vorauskasse machen. Zur Lieferung kommt es selbstverständlich nie.
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Oder aber sie nutzen die falsche Identität, um über diverse Portale Mietwohnungen anzubieten. Das Opfer erhält einen Mietvertrag mit den Daten aus dem gefälschten Impressum zugesendet und soll die Kaution überweisen. Ist das erledigt, bricht der Kontakt ab, die Betrüger/innen sind nicht mehr erreichbar.
Ein Betrug, zwei Opfer. Die direkt Geschädigten der Betrugsmasche sind zunächst jene Menschen, die Geld verloren haben. Aber auch den imitierten Unternehmen erwachsen einige Nachteile. Dazu zählt etwa der Reputationsschaden. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Opfer an der auf der Website angegebenen Adresse auftauchen und sich beschweren wollen. Bei dieser Adresse handelt es sich häufig um den privaten Wohnsitz der realen Unternehmer/innen.
Was Betroffene gegen den Identitätsdiebstahl machen können
Die effektivste Möglichkeit um die „feindliche Übernahme“ zu verhindern, ist der Aufbau einer eigenen Onlinepräsenz. Die muss nicht ausgefeilt oder umfangreich sein, sondern kann auch lediglich als „Visitenkarte“ dienen. Die wichtigsten Kontakt-Informationen, Impressums-Angaben, eventuell ein kurzer Steckbrief. Das reicht schon. Außerdem bietet ein eigener Web-Auftritt die Möglichkeit, selbst vor Betrugsmaschen im Namen des eigenen Unternehmens zu warnen.
Eine eigene Website zu bauen ist übrigens kein Hexenwerk! Einige Provider bieten selbst Baukästen, die eine Erstellung mit nur wenigen Klicks ermöglichen. Programmierkenntnisse oder tiefergehende Computer-Skills sind dafür nicht nötig!
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Betroffene haben außerdem die Möglichkeit, sich an Google und andere Suchmaschinen zu wenden und einen Urheberrechtsverstoß zu melden. Dadurch verschwindet der Eintrag zur falschen Website zumindest aus dem Suchindex.
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Wird die Fake-Website von einem Provider mit Sitz in der EU gehostet, ist eine Beschwerde aussichtsreich. Der Digital Services Act bietet Geschädigten nämlich die Möglichkeit, einen Missbrauch zu melden.
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Wer im WKO-Eintrag seines Unternehmens alle relevanten Informationen anführt (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website-Adresse etc.), gibt Konsument/innen die Möglichkeit zum Abgleich. Zwischen diesen Daten und jenen auf der Fake-Website bestehen zentrale Unterschiede.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)