Erste Hilfe bei Cyber-Mobbing: Tipps für Eltern und Kinder

Hass im Netz findet am häufigsten im schulischen Umfeld statt, wie eine aktuelle Studie von Saferinternet.at zeigt. Aufgrund des Distance Learnings sind Fälle von Cyber-Mobbing angestiegen. Was Eltern und ihre Kinder dagegen tun können, erfahren Sie hier.

Kind sitzt traurig in der Ecke und vergräbt sein Gesicht in seinen Händen
Erste Hilfe bei Cyber-Mobbing Foto: Adobe Stock

Wenn Personen im Internet oder über das Smartphone wiederholt gehänselt, bedroht, bloßgestellt oder belästigt werden, spricht man von Cyber-Mobbing (auch „Cyber-Bullying“ genannt). Häufig werden zum Beispiel als peinlich empfundene Fotos oder Videoclips in sozialen Netzwerken oder auch über Foto- und Videoplattformen verbreitet, wo sie öffentlich für viele Menschen einsehbar sind. Foto- und Videomaterial – das oft auch gefaked sein kann – wird außerdem via E-Mail, Messenger-Dienste und in Chatrooms ausgetauscht. Auch unerwünschte SMS oder Anrufe können als Cyber-Mobbing bezeichnet werden.

Hinweis

Eine aktuelle Studie von Saferinternet.at belegt, dass 17 Prozent aller Jugendlichen bereits Opfer von Cyber-Mobbing waren. Fast die Hälfte der Befragten gab zudem an, dass Schikanen im Internet während der Pandemie häufiger wurden. Nähere Informationen zu den Ergebnissen der Online-Umfrage finden Sie im Beitrag „Neue Studie: Cyber-Mobbing hat in der Pandemie zugenommen“.

Am häufigsten findet Cyber-Mobbing – laut der aktuellen Studie von Saferinternet.at – im schulischen Umfeld statt. Außerdem gaben 48 % der befragten Schülerinnen und Schüler an, dass entsprechende Vorfälle im pandemiebedingten Distance Learning öfters vorkommen würden. Ein Grund dafür: Schülerinnen und Schüler trafen sich nicht mehr im Klassenraum, sondern waren per Computer oder Laptop miteinander verbunden – die Kommunikation fand also nicht mehr persönlich, sondern verstärkt digital statt.

Die Hemmschwelle für Hass im Netz ist oft gering, weil die Verantwortlichen die Anonymität des Internets ausnützen. Laut vorliegender Studie sind die Täterinnen und Täter jedoch keineswegs immer anonym – die Mehrheit der Opfer gibt an, eine Ahnung bezüglich ihrer Identität zu haben beziehungsweise zu wissen, wer sie mobbt.

Beispiele für Cyber-Mobbing

Cyber-Mobbing kann unterschiedliche Formen annehmen und über verschiedene Kanäle (zum Beispiel Social Media, Foren, Messenger-Dienste, Online-Games) stattfinden. Beispiele für Cyber-Mobbing sind:

  • Lügen und Gerüchte verbreiten
  • Beleidigen und bedrohen
  • Intime Fotos oder Videos der Betroffenen teilen
  • Sexuelle Belästigung
  • Social Media Account der Betroffenen hacken
  • Fake Profile im Namen der Betroffenen erstellen
  • Aus Gruppen oder Online-Games ausschließen

Hinweis

Mit welchen Vorsichts- und Gegenmaßnahmen Sie Ihren Social-Media-Account schützen können, erfahren Sie im Artikel „Ein Social-Media-Profil wurde gehackt – was kann man tun?“.

Anzeichen für Cyber-Mobbing

Kinder und Jugendliche reagieren unterschiedlich auf Cyber-Mobbing. Nicht selten jedoch ziehen sich die Opfer innerlich und äußerlich zurück, zeigen im Alltag weniger Freude oder erbringen in der Schule, beispielsweise aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten, nicht mehr die gewohnte Leistung. Auch Schulangst, Schlafstörungen und psychosomatische Beschwerden wie Kopf- oder Bauchschmerzen können als Begleiterscheinungen auftreten. Außerdem kann das Selbstwertgefühl massiv unter fortwährendem Mobbing leiden.

Mobbing im Internet: Wie sollten Kinder und Jugendliche reagieren?

Wer im Netz mit Hass konfrontiert wird, sollte zunächst ruhig bleiben und auf Hasskommentare oder andere unerwünschte Nachrichten nicht reagieren. Betroffene müssen Cyber-Mobbing aber auf keinen Fall still erdulden, sondern sollten sich Unterstützung bei Freundinnen oder Freunden, den Eltern oder dem Lehrpersonal der Schule holen. Oft beenden die Täterin oder der Täter ihr Mobbing, sobald sie bemerken, dass die betroffene Person Unterstützung erhält. Gemeinsam mit einer Vertrauensperson sollten Kinder und Jugendliche sich zur Wehr setzen und an einer Lösung des Problems arbeiten. Alternativ sind auch Beratungsstellen wie Rat auf Draht (Notrufnummer 147), an die sich Kinder und Jugendliche anonym wenden können, eine erste Anlaufstation.

Mobbing im Internet: Was Eltern tun können

Bemerken Eltern, dass ihre Kinder von Hass im Netz betroffen sind, sollten sie sich als Vertrauensperson anbieten, ohne jedoch im Alleingang Konsequenzen anzudrohen. Stattdessen können Eltern anbieten, gemeinsam eine Lösung zu finden und sich die nächsten Schritte zu überlegen. Wichtig ist es dabei, Beweise mithilfe von Screenshots zu sichern, bevor Plattformbetreiber den entsprechenden Kommentar gelöscht haben.

Tipp

Besorgte Eltern können sich an:

Nähere Infos zu Cyber-Mobbing und eine Auflistung über relevante Beratungsstellen finden Sie auf der Website von Saferinternet.at.

Erste Hilfe bei Mobbing im Internet

Mit folgenden Tipps und Maßnahmen können betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten angemessen auf Cyber-Mobbing reagieren.

  1. Ruhig bleiben. Betroffene sollten auf bösartige Nachrichten oder Postings nicht antworten. Die Verantwortlichen könnten sich durch eine rasche, emotionale Reaktion bestärkt fühlen und das Mobbing umso vehementer fortsetzen.
  2. Kontakte blockieren. Unerwünschte Kontakte können auf Social Media und anderen Plattformen in den Privatsphäre-Einstellungen gesperrt werden. Rufnummern können direkt am Mobiltelefon blockiert werden.
  3. Beweise sichern. Ein Screenshot (ein Foto der Bildschirmanzeige) des entsprechenden Postings dient als Beweis und erleichtert zudem die Identifizierung der Täterin beziehungsweise des Täters. Idealerweise wird auch das Datum des Postings notiert. Außerdem sollten möglichst viele personenbezogene Informationen wie zum Beispiel Profil oder Nickname der Täterin beziehungsweise des Täters dokumentiert werden. Hilfreiche Tipps hierzu finden Sie auf der Website von NetzBeweis. Die Website hilft, Hasspostings zu sichern, um die Beweise später gegebenenfalls vor Gericht verwenden zu können.
  4. Löschung einfordern. Sollten die Urheber des Postings bekannt sein, sollten Eltern beziehungsweise Betroffene zunächst die Löschung direkt bei den Verantwortlichen einfordern. Ist die Urheberschaft des Postings nicht bekannt oder kommen die Verantwortlichen der Forderung nicht freiwillig nach, kann auch über die meisten Plattformbetreiber eine Entfernung beantragt werden. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum beziehungsweise im Hilfebereich des Anbieters. Inhalte können in der Regel auch direkt über einen Button gemeldet werden.
  5. Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrags. Beim Bezirksgericht können entsprechende Postings auch ohne Verhandlung mittels Unterlassungsauftrag gelöscht werden. Zu diesem Zweck müssen Betroffene ein Formblatt auf justizonline.gv.at ausfüllen und einen Antrag stellen.
  6. Entschädigung nach Mediengesetz. Bei Gericht können Opfer von Hass im Netz auch eine Entschädigung von der Inhaberin oder dem Inhaber des Social-Media-Profils, auf welches die unerwünschten Kommentare zurückzuführen sind, beantragen.
  7. Anzeige erstatten. Bringen die zuvor erwähnten Maßnahmen keinen Erfolg, können Betroffene auch polizeilich Anzeige erstatten, sofern ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt. Dies ist auch möglich, wenn Betroffene den Klarnamen der Täterin oder des Täters nicht kennen. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft kann die Urheberschaft ausforschen.

Cyber-Mobbing als Straftat

Seit 2016 ist Cyber-Mobbing in Österreich ein eigener Straftatbestand, der im Strafgesetzbuch unter § 107c Strafgesetzbuch (StGB) "Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems" verankert ist. Opfer von Cyber-Mobbing können daher bei der Polizei Anzeige erstatten. Seit 2021 ist das Gesetzespaket „Hass im Netz“ in Kraft, für einen Straftatbestand reicht eine einzelne Handlung aus, die über einen längeren Zeitraum für mehrere Personen öffentlich wahrnehmbar ist. Auch andere Straftatbestände können bei Hass im Netz zum Zug kommen: Nötigung (§ 105 StGB), Gefährliche Drohung (§ 107 StGB), Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB), Verhetzung (§ 283 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB).

Cyber-Mobbing muss nicht zwangsläufig eine strafbare Handlung darstellen. Ist dies nicht der Fall, sollten Betroffene zunächst Hilfe im näheren Umfeld suchen und gemeinsam mit Vertrauenspersonen eine Lösung des Problems überlegen – auch mit Unterstützung von Stellen, die professionelle Hilfe anbieten.

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema „Mobbing im Internet“ finden Sie außerdem auf oesterreich.gv.at unter „Was ist Cyber-Mobbing, Cyber-Bulling, Cyber-Stalking?“.

Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria