Die Behörden-App „Digitales Amt“ im Fokus: Ein Interview mit dem BRZ

Via Smartphone den Wohnsitz ummelden oder eine Wahlkarte beantragen – mit der App „Digitales Amt“ können Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von E-Government-Services bequem auf elektronischem Weg nutzen. Erfahren Sie mehr über die Vorzüge der App im Interview mit dem Entwicklerteam des Bundesrechenzentrums.

Frau mit Handy in der Hand
  Foto: Adobe Stock

In Kombination mit der ID Austria kann die App „Digitales Amt“ als Schlüsseltechnologie für das österreichische E-Government bezeichnet werden. Welche Vorteile die App bietet, welche Herausforderungen das Bundesrechenzentrum (BRZ) in der Entwicklung der App zu meistern hatte und warum Sicherheit und Datenschutz unverzichtbar für das „Digitale Amt“ sind, lesen Sie im Interview mit dem BRZ-Team.

Welche Vorteile bietet die App „Digitales Amt“ den Nutzerinnen und Nutzern?
BRZ: Die wichtigsten Vorteile sind:

  • Zeitersparnis: Amtswege können bequem von zu Hause oder unterwegs erledigt werden, ohne dass ein physischer Besuch auf dem Amt erforderlich ist.
  • Komfort: Die App ist intuitiv und einfach zu bedienen. Die erforderlichen Daten können direkt in der App eingegeben und abgesendet werden.
  • Flexibilität: Die App ist rund um die Uhr verfügbar.
  • Sicherheit: Die App verwendet die ID Austria, um die Identität der Nutzerinnen und Nutzer zu bestätigen.

Wie lange hat die Entwicklung der App gedauert und gab es konkrete Vorbilder?
BRZ: Von den ersten internen Testversionen bis zur ersten veröffentlichten Version dauerte es zwölf Monate. Im Jahr 2018, als die Entwicklung startete, gab es kaum App-Referenzen. Der Fokus der Länder, die Best Practices lieferten – etwa Estland oder das Vereinigte Königreich –, lag auf der Anwendung im Bereich des E-Governments und in Webportallösungen. Unser Interesse galt vor allem der bestmöglichen Bereitstellung von Services auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets) – inklusive der Nutzung von Betriebssystem-Funktionen wie Push-Benachrichtigungen.

Welche Herausforderungen gab es in der Konzeption und Realisierung der App?
BRZ: Die größte Herausforderung ist nach wie vor, unter Einhaltung der strengen Sicherheitsstandards und rechtlichen Vorgaben die Bedienung der App für die Nutzerinnen und Nutzer so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.    

Inwiefern ist die ID Austria an die App „Digitales Amt“ gekoppelt?
BRZ: Heute ist für viele die ID Austria der hauptsächliche Grund, die App „Digitales Amt“ zu installieren und zu nutzen. Wir sehen das anhand der Downloadzahlen, die immer dann stark anstiegen, wenn Neuerungen bei der ID Austria angeboten wurden. Sei es die Unterstützung der App „eAusweise“ beim Start des digitalen Führerscheins, des digitalen Altersnachweises oder die Ablöse der Handy-Signatur im Dezember 2023.

Mit der ID Austria können sich Bürgerinnen und Bürger online identifizieren und digitale Behördengänge abwickeln. Sie ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur und kann auch für Online-Anwendungen von Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten genutzt werden.     

In der App „Digitales Amt“ können sich Bürgerinnen und Bürger mit der ID Austria anmelden, um dort Amtsservices zu nutzen. Gleichzeitig dient sie als zweiter Authentifizierungsfaktor für Anmeldungen bei behördlichen Online-Services. Um die App zu verwenden, benötigen Sie eine ID Austria oder eine eIDAS-notifizierte eID eines anderen EU-Mitgliedstaates.

Hinweis

Welche Vorteile die ID Austria ihren Nutzerinnen und Nutzern bringt, erfahren Sie im Interview: „ID Austria im Überblick: Was sie kann, wie man sie erhält und wie sie Ihre Daten schützt“.

Welche technologischen Sicherheitsmaßnahmen wurden getroffen, um ein Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten?
BRZ: Laut Bescheinigung durch Spezialistinnen und Spezialisten der EU-Mitgliedstaaten („eIDAS-Kooperationsnetz“) entspricht die ID Austria als einzige mobile Anwendung den höchsten Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene.

Sie erfüllt sowohl die rechtlichen Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der geltenden Fassung und entspricht höchsten datenschutzrechtlichen Standards. Mit der ID Austria werden die persönlichen Daten bei jeder Verwendung von einem österreichischen Server abgerufen, ohne dass sie in der App „Digitales Amt“ gespeichert werden. Die Nutzenden entscheiden selbst, welche ihrer Daten aus bestehenden elektronischen Registern (beispielsweise Zentrales Melde- oder Personenstandsregister) abgefragt und an Dritte weitergegeben werden. Unautorisierte Abfragen im ID-Austria-System werden blockiert. Für die Datenabfrage und -weitergabe ist somit proaktives Handeln und eine Autorisierung durch die Bürgerinnen und Bürger erforderlich.

Welche technischen Schwierigkeiten können bei der Verwendung der App auftreten?
BRZ: Einzelne Android- sowie gerootete Geräte erfüllen nicht die Sicherheitsanforderungen der App. Die meisten digitalen Amtswege können jedoch auch online unter oesterreich.gv.at durchgeführt und mit einem alternativen zweiten Authentifizierungsfaktor (zum Beispiel der App „A-Trust Signatur“ mit Geräte-PIN oder einem FIDO-Sicherheitsschlüssel) bestätigt werden. Weitere Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern zu Schwierigkeiten werden aufgenommen und im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten behoben.

Viele Nutzerinnen und Nutzer haben Bedenken, für die Verwendung der ID Austria und der App „Digitales Amt“ biometrische Daten bereitzustellen. Wie kann dieser Sorge begegnet werden und welche Alternativen gibt es?
BRZ: Die Absicherung mittels Biometrie (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung/Iriserkennung) verhindert, dass Unbefugte im Namen anderer Anmeldungen oder digitale Amtswege durchführen können.

Die biometrischen Daten liegen als verschlüsselte mathematische Darstellungen in einem gesicherten Bereich des Geräts und verlassen diesen niemals. Weder das Betriebssystem noch installierte Programme haben Zugriff auf diese Daten. Sie werden nur genutzt, um zu bestätigen, dass der gerade gescannte Fingerabdruck beziehungsweise das Gesicht den zuvor hinterlegten biometrischen Daten entspricht.

Wenn biometrische Daten auf einem Gerät nicht genutzt werden können oder Bürgerinnen und Bürger dies nicht wünschen, können alternative Authentifizierungsmethoden verwendet werden. 

Hinweis

Weiterführende Informationen zur biometrischen Absicherung bietet der Beitrag „Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels Biometrie: Funktionsweise und Sicherheitsaspekte“.

Was für Angebote stehen den Bürgerinnen und Bürgern aktuell zur Verfügung und welche Funktionen werden noch realisiert?
BRZ: Die App „Digitales Amt“ bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter die Erledigung von digitalen Amtswegen, wie zum Beispiel:

  • Wohnsitz ändern: An-, Ab- und Ummeldung von Haupt- und Nebenwohnsitz einfach online.
  • PDF signieren oder eine Signatur prüfen: Mittels ID Austria können Formulare schnell, sicher und rechtsgültig unterschrieben werden. Bereits digital signierte Dokumente können ebenso auf ihre Gültigkeit geprüft werden.
  • Urkunden beantragen: Es können kostenlos Teilauszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) heruntergeladen werden, welche im Rechtsverkehr als Urkundennachweise anerkannt sind.
  • Schwangerschaft und Geburt: Der Digitale Babypoint ermöglicht die Erstausstellung von Urkunden für das Kind und bietet personalisierte Checklisten für alle relevanten Schritte von der Schwangerschaft bis zur Geburt und darüber hinaus.
  • Reisepass ablegen: Automatische Erinnerung mittels Push-Nachricht und per E-Mail, bevor die Gültigkeit des Reisepasses abläuft.
  • Wahlkarte beantragen: Österreichweit einheitliche Online-Beantragung einer Wahlkarte.
  • Mein Postkorb: Einfacher Zugang zum digitalen Postfach für behördliche Zustellungen und Verständigung über neue Eingänge via Push-Nachricht.
  • E-Government-Plattformen: Bequem mittels ID Austria auf weiteren Plattformen Informationen beziehen (etwa  FinanzOnline, MeineSV oder eAusweise) und Behördengänge online erledigen.

Das Angebot digitaler Amtsservices wird kontinuierlich erweitert.

Hinweis

Welche Rolle E-Government etwa für die Wettbewerbsfähigkeit der EU spielt und warum digitale Amtswege auch ökologisch sinnvoll sind, lesen Sie im Beitrag „E-Government: Die Digitalisierung der Verwaltung in der EU“.

Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria