Alte Erpressung in neuem Gewand: Der angekündigte Auftragsmord!
Erpressung zählt seit ewigen Zeiten zum Standard-Repertoire von Online-Kriminellen. Lag der Fokus bisher auf Sextortion – also der angedrohten Veröffentlichung intimer Fotos oder Videos – ist aktuell ein Umschwenken auf ein anderes Szenario zu beobachten. Die angebliche Bedrohung ist dabei deutlich radikaler: Es geht um Auftragsmord.

Im ersten Moment ist es schon unangenehm. Da droht jemand anonym per E-Mail mit der Veröffentlichung von pikantem Bildmaterial. Will das potenzielle Opfer das verhindern, muss es einen bestimmten Betrag überweisen. Ein klassischer Fall von „Sextortion“. Dank fortlaufender Aufklärungsarbeit unterschiedlichster Initiativen hat sich diesbezüglich ein öffentliches Bewusstsein gebildet. Die Empfänger/innen besagter Erpressungsmails wissen: Da steckt nichts dahinter! Es besteht keine Gefahr!
Entsprechend dürfte die Erfolgsquote dieser Betrugsmasche zuletzt deutlich gesunken sein. Die Kriminellen hinter den Erpressungen setzen deshalb aktuell verstärkt auf eine andere Erzählung. Eine, bei der es tatsächlich um Leben und Tod geht. Genauer gesagt um einen Auftragsmord.
Zu 100 % neu ist diese Betrugsmasche übrigens nicht. Bereits im Vorjahr wurden entsprechende Fälle in Österreich, Deutschland und der Schweiz bekannt. Die Kriminellen kehren in Wahrheit also nur zu einem bereits bekannten Vorgehen zurück. Einziger Unterschied: Damals nannte sich der angebliche Killer “KILL-VIC-32”. Diesmal stellt er sich als “ADAM X” vor.

Der Auftragsmord-Betrug: Das Anschreiben
Am Ablauf der Betrugsmasche ändert sich im Vergleich zur Sextortion-Variante nichts. Kriminelle versenden Erpressungsmails, in denen sie die Zahlung eines bestimmten Betrags fordern. Andernfalls würden sie zur Tat schreiten. Bei der „Tat“ handelt es sich in den aktuellen Fällen vermehrt um einen Auftragsmord. Die Geschichte im Schnelldurchlauf:
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Jemand aus dem „engsten Umfeld“ habe den „geheimen Auftrag erteilt, Sie physisch und lautlos unter absoluter Diskretion und gegen eine hohe finanzielle Gegenleistung zu beseitigen".
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„Eine Vorauszahlung wurde bereits geleistet.“ Man müsse nun „nur noch zur Tat schreiten".
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Der angeheuerte Killer habe Informationen zu Reiserouten, Bewegungszeiten, Freizeitaktivitäten und häufig besuchten Orten gesammelt. „Ich weiß wirklich alles über Sie.“
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Aber: Es gibt einen Ausweg. Der Killer stellte bei seinen Recherchen fest, dass das potenzielle Opfer eigentlich ein „guter Mensch ohne Vorstrafen“ ist und dass die Anschuldigungen zu Unrecht erhoben wurden.
Er schlägt deshalb ein Gegengeschäft vor: Das potenzielle Opfer solle ein „finanzielles Angebot“ unterbreiten. Ist dieses gut genug, passiert nichts. Man habe 48 Stunden Zeit, sich zu entscheiden. Fließt kein Geld, wird der Plan durchgezogen. Kleiner Bonus: Entscheidet man sich für eine Kooperation bzw. eine Zahlung, erhält man alle wichtigen Informationen zu den Auftraggeber/innen.
Eine Anzeige bei der Polizei sei übrigens sinnlos, da der Killer dort „Informanten“ platziert hat, die „alle Ihre Schritte überwachen“. Beim geringsten Verdacht schreitet er deshalb „ohne Reue zur Tat“.
Üblicherweise folgt in unseren Artikeln auf die Beschreibung der Falle ein Abschnitt mit Infos dazu, woran man die Betrugsabsicht erkennen kann. Der wird diesmal nicht benötigt. Die Geschichte ist so abstrus, dass man auf den ersten Blick weiß: Das ist Blödsinn!
Droh-Nachricht per E-Mail erhalten? Das können Sie tun!
Die im Artikel beschriebene Nachricht ist vollkommen substanzlos. Niemand hat einen Auftragsmord in Auftrag gegeben. Es gibt keinen Killer, der sich an die Fersen seines Opfers geheftet hat. Sollten Sie eine derartige Droh-Mail erhalten haben, verhalten Sie sich am besten folgendermaßen:
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Ignorieren und löschen Sie die Nachricht!
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Blockieren Sie den Absender!
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Unterbreiten Sie keinesfalls ein Gegenangebot und überweisen Sie ebenso keinesfalls Geld!
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Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Die Behörden können nur dann ermitteln, wenn Sie überhaupt von dem Erpressungsversuch wissen.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)