Abo-Falle auf der Handyrechnung: So reagieren Sie richtig

Plötzlich ist Ihre Handyrechnung höher als gewohnt? Ein Blick auf die Rechnung zeigt: Der Grund ist ein Abo, das Sie gar nicht bewusst abgeschlossen haben. Solche Kostenfallen kommen immer wieder vor. Wir erklären, was dahinter steckt und was Sie dagegen tun können.

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Foto: Adobe Stock

Unerwartete Abbuchungen

Viele Betroffene bemerken das Problem erst bei der nächsten Handyrechnung. Manchmal kommt auch eine SMS oder E-Mail mit der Information, dass ein kostenpflichtiges Abo aktiviert wurde.

Worum handelt es sich dabei?

Oft handelt es sich um sogenannte Mehrwertdienste. Das sind kostenpflichtige Angebote, die direkt über die Handyrechnung bezahlt werden.

Dabei kann es sich beispielsweise um folgende Dienste handeln:

  • Nachrichten zu bestimmten Themen

  • Gewinnspiele

  • Spiele oder Unterhaltungsangebote

  • Klingeltöne oder andere digitale Inhalte

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Bestätigungs-SMS nach Abschluss eines kostenpflichtigen Abos. Foto: ÖIAT

Wie kommt es zu einem ungewollten Abo?

Häufig steckt dahinter eine betrügerische Methode namens Clickjacking.

Dabei verstecken unseriöse Anbieter einen Abo-Button hinter einer Werbeanzeige oder einem Video. Wenn Nutzer/innen auf das Schließen-Symbol (X) klicken, wird im Hintergrund ein kostenpflichtiges Abo aktiviert.

Der Klick landet also nicht auf „Schließen“, sondern auf einem versteckten Kaufen-Button. Dadurch wird unbemerkt ein Vertrag ausgelöst. Die Daten werden anschließend automatisch an den Mobilfunkanbieter weitergeleitet und die Kosten erscheinen auf der Handyrechnung.

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Manipulierte Werbeanzeigen locken in ein Abo. Foto: ÖIAT

Muss ich bezahlen?

In vielen Fällen: Nein. Sie müssen das Abo nicht bezahlen.

Damit ein Vertrag im Internet gültig zustande kommt, müssen Sie vor der Bestellung klar über die Zahlungspflicht informiert werden. Das schreibt § 8 Abs 2 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vor. Diese Regel nennt man auch „Button-Lösung".

Das bedeutet: Der Bestellbutton muss eindeutig beschriftet sein, zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen" oder einer ähnlich klaren Formulierung.

Fehlt eine solche eindeutige Beschriftung, kommt kein gültiger Vertrag zustande. In diesem Fall sind Sie nicht an das Abo gebunden und müssen die Kosten grundsätzlich nicht bezahlen.

Tipp

Zur Vorbeugung können Sie die Nutzung von Mehrwertdiensten bei Ihrem Mobilfunkanbieter sperren lassen. Das bedeutet, dass Käufe nicht mehr über Ihre Handyrechnung abgerechnet werden können. Bei den meisten Anbietern können Sie Teilsperren einrichten und selbst entscheiden, welche Kategorien gesperrt werden sollen.

Bekannte Anbieter von unseriösen Mehrwertdiensten:

  • www.mbe4.de
  • www.contentformobile.net
  • www.virtual-zone.net
Hinweis

Auf ein weiteres unseriöses Abo gestoßen? Melden Sie es uns bitte hier: https://www.watchlist-internet.at/melde-formular/.

Das können Sie bei einem ungewollten Abo tun:

  • Kontaktieren Sie den Abo-Anbieter. Suchen Sie dazu im Internet nach dem Namen, der auf Ihrer Handyrechnung steht.

  • Deaktivieren Sie das Abo beim Abo-Anbieter oder der Abrechnungsfirma entweder online oder per Brief. Erklären Sie, dass das Abo nicht rechtmäßig zustande gekommen ist und Sie weder über die Kosten informiert wurden noch per Button einem Vertrag zugestimmt haben. Fordern Sie die abgebuchten Beträge zurück.

  • Kontaktieren Sie Ihren Mobilfunkanbieter und teilen Sie mit, dass Sie die verrechneten Drittanbieter-Kosten bestreiten. Fordern Sie den Anbieter auf, die Beträge zu stornieren bzw. gutzuschreiben und weitere Abbuchungen zu stoppen.

  • Lassen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine Sperre für Mehrwertdienste bzw. Drittanbieterzahlungen einrichten. Damit können künftig keine Abos mehr über die Handyrechnung abgeschlossen werden.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)