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E-Government
Unter E-Government (electronic government) sind grundsätzlich alle Prozesse zu verstehen, die durch den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien eine moderne und effiziente Verwaltung forcieren.
Ein zentraler Teilaspekt des E-Governments, der besonders die Sicherheitsaspekte betrifft, ist die sichere Identifikation und Authentifizierung in elektronischen Prozessen. Dies wird durch den Einsatz der elektronischen Signatur gewährleistet, welche seitens der Antragstellerinnen und Antragsteller in Form der Bürgerkarte (als Handy-Signatur am Mobiltelefon oder Chipkarte mit Bürgerkartenfunktion, wie zum Beispiel die e-card) zur Verfügung steht. Die Signatur, die von Behörden genutzt wird, um damit amtliche Schriftstücke zu unterzeichnen, wird Amtssignatur genannt. Zur einfachen Integration der E-Government-Funktionalitäten in die Anwendungen stehen der Verwaltung und der Privatwirtschaft sogenannte Module für Online-Applikationen (MOA) kostenlos zur Verfügung.
Einen Überblick über alle aktuellen E-Government-Konventionen finden Sie auf dem E-Government Referenzserver, der Arbeitsplattform der österreichischen E-Government Gremien.
- Amtssignatur
- Bürgerkarte & Handy-Signatur
- FinanzOnline – PIN-Anmeldung
- Module für Online-Applikationen (MOA)
Datum der Veröffentlichung: 29.03.2017
Für den Inhalt verantwortlich:- A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria
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