Bürgerkarte und Handy-Signatur

Die österreichische Bürgerkarte ermöglicht die sichere Abwicklung von elektronischen Verwaltungsverfahren und Amtswegen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen.

Als Herzstück des elektronischen Amtsweges ermöglicht die Bürgerkarte die eindeutige Identifikation und dient dabei als elektronischer Ausweis, Unterschrift, Dokumentenordner und fest verschließbarer Briefumschlag als auch als Brieföffner im Internet.

Die Bürgerkarte ist in zwei Formen verfügbar:

  • als Signaturkarte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion (beispielsweise e-card) plus einem Kartenlesegerät
  • als Handy-Signatur. Dafür ist lediglich ein empfangsbereites Mobiltelefon notwendig.

Die Handy-Signatur ist die mobile Variante der Bürgerkarte: Durch sie wird das Mobiltelefon zum elektronischen Ausweis, mit dem man bei Behörden und in der Wirtschaft gültige Unterschriften online leisten kann. Es ist weder eine Software-Installation noch ein Kartenleser nötig.

Bei der Handy-Signatur wird – ähnlich wie beim Online-Banking – nach erfolgter Anmeldung durch Zugangskennung (Handynummer) und PIN ein TAN-Code mittels SMS an das aktivierte Mobiltelefon gesendet. Die Eingabe des TAN-Codes löst anschließend die qualifizierte elektronische Signatur aus. Das grundsätzlich gleichwertige Pendant zur eigenhändigen Unterschrift ist somit denkbar einfach, schnell und sicher erzeugt.

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Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen